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  1. #16
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    @tanakin: Ich fürchte auch, dass es genau so ist.
    Denn dass Gesetzgeber und Gerichte einen Faible für derart dunkle Gestalten haben, zeigt sich ja darin, dass Abmahnhaien seit Jahrzehnten der Boden nicht ausgetrocknet, sondern immer wieder neu bereitet wird (siehe Urteil über die Abmahnfähigkeit offener WLANs inklusive Betragsangabe).
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  2. #17

    Internetabzocke

    Das Problem mit einer deutschen Firma hatte ich vor gut 3 Jahren. Zuerst Mahnungen via E-Mail mit der Begründung, ich hätte da einen Vertrag via Netz abgeschlossen, damit ich eine bestimmte Seite nutzen könne. Reagierte nicht darauf, zudem war die Mail in fehlerhaftem Deutsch geschrieben, schlicht - eine Katastrophe. Immer wieder erneute Mahnungen, am Schluss dann verschiedene Mahnungen per Post. Dann eine Weile wieder Ruhe, dann Inkassodrohung. Habe kurz mitgeteilt, dass ich nie einen solchen Vertrag via Netz abgeschlossen hätte und sie sollen mich bitte in Ruhe lassen. Prompt wieder ein Schreiben einer Anwältin (in Deutschland und wohl inzwischen überall bekannt berüchtigt). Ein Bekannter gab mir den Tipp, einfach die Nerven zu behalten und auf kein Schreiben mehr zu reagieren. Seit 3 Jahren habe ich nun Ruhe. Obwohl ich mich im Recht wusste, gehts doch ein bisschen auf die Nerven, weil die am Anfang einfach nicht locker lassen. Aber indem ich einfach alles, was da noch kam ignorierte, merkten die dann, dass bei mir nichts zu holen ist.

  3. #18
    achja die gute Frau Günther, aber so langsam schwimmen ihr auch die felle davon, hat schon derb einstecken müssen vor gericht ^-^
    <-click

  4. #19
    Ja, Gottseidank.

  5. #20
    Kaan
    unregistriert
    Ist es ratsam bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen Filesharings die modifizierte UE selber zu verfassen oder zu einem Anwalt zu gehen. Der Anwalt will knapp 300 Euro, der Abmahner 1300 Euro. Aber für ein Schreiben 300 Euro finde ich auch sehr happig. Es gibt ja einige Bsp. für Musterschreiben im Netz.

  6. #21
    Ghostrider
    unregistriert
    Eine Rechtsberatung kannst Du hier nicht erwarten, aber ich kann Dir sagen, was ich machen würde, wenn mir eine meiner Meinung nach unberechtigte Abmahnung ins Haus flattert: Ich würde zunächst nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Geschichte zustande gekommen ist, und anhand der Antwort (oder Nicht-Antwort, mancher kneift den Schwanz dann ja schon wieder ein und meldet sich nicht mehr) reagieren. Versucht derjenige es weiter, kann man sich entscheiden, eine formelle UE zurück zu schicken, oder einen Anwalt einzuschalten. Im letzteren Fall würde ich dem Verursacher allerdings auch die Kosten aufbrummen, d.h. ihn zur Begleichung der anwaltlichen Kostennote auffordern, oder ihn auf Kostenerstattung verklagen. Dazu muss allerdings die Ablehnung der gegnerischen Abmahnung wasserdicht sein (d.h., es darf nachweislich nichts vorliegen, worauf sich der Abmahnende beruft), damit man ihn wegen der kostenverursachenden Abwehr der unberechtigten Forderung verklagen kann. Ich würde das ganze noch mit einer Betrugsanzeige verbinden.
    Geändert von Ghostrider (14-09-2010 um 18:15 Uhr)

  7. #22
    Ich selbst bin auch in eine abbofalle geraten.Habe von einem Anwalt ein Vergleich herbeiführen lassen.Mit 40.00€ kam ich aus dem Vertrag.Das Anwaltschreiben hat 60.00€ gekostet.Also 100.00€ insgesamt.

  8. #23
    Ad astra Avatar von Athena
    Ort: *Wilder Süden*
    Ganz dringend ist vor outlets.de zu warnen.

    Ganz böse.....


  9. #24
    Rate mal, wer zum Essen kommt Avatar von schattenkatze
    Ort: in X-Berg
    Zitat Zitat von Kaan Beitrag anzeigen
    Ist es ratsam bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen Filesharings die modifizierte UE selber zu verfassen oder zu einem Anwalt zu gehen. Der Anwalt will knapp 300 Euro, der Abmahner 1300 Euro. Aber für ein Schreiben 300 Euro finde ich auch sehr happig. Es gibt ja einige Bsp. für Musterschreiben im Netz.
    Ist das Schreiben rechtsverbindlich per Einschreiben etc. eingetroffen?

    Und informiere Dich mal über die Kanzlei.
    Da gibt es wahre Gelddruckvereine.

    Falls es normale Post war, nicht reagieren.
    Zumindest eine Option.

    Oder hast Du schon was unternommen?

  10. #25
    Ghostrider
    unregistriert
    Zitat Zitat von Athena Beitrag anzeigen
    Ganz dringend ist vor outlets.de zu warnen.

    Ganz böse.....
    Stimmt. Allerdings ist der Betreiber der Seite bereits im Visier der Justiz:

    Zitat:
    Gericht: Kein Vertragsschluss bei outlets.de
    Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt keinen wirksamen Vertrag ab und muss deshalb auch nicht bezahlen. Das hat das Amtsgericht Leipzig festgestellt. [...]
    [Quelle]


    Ich habe übrigens mit Freude festgestellt, dass mein Antivirenprogramm, das über einen Webguard verfügt, die URL von outlet.de sofort als Betrugsseite einordnet und blockt, da sie auf der Blacklist steht.

  11. #26
    Zitat Zitat von Kaan Beitrag anzeigen
    Ist es ratsam bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen Filesharings die modifizierte UE selber zu verfassen oder zu einem Anwalt zu gehen. Der Anwalt will knapp 300 Euro, der Abmahner 1300 Euro. Aber für ein Schreiben 300 Euro finde ich auch sehr happig. Es gibt ja einige Bsp. für Musterschreiben im Netz.
    Das Problem ist, daß die Abmahnung nicht "ungerechtfertigt" ist (die Störerhaftung gilt immer, selbst wenn jemand anderes über dein WLAN die Urheberrechtsverletzung begangen hat) und du auf jeden Fall reagieren musst. Persönlich würde ich eine modUE schicken, nichts zahlen und abwarten. Den Anwalt benötigst du im Grunde erst, wenn es wirklich vor Gericht geht.

    Hab mich erst vor ein paar Monaten diesbezüglich für einen Nachbarn "schlau" gemacht.

    Auf keinen Fall würde ich irgendwelche "Unschuldbeteurerungsschreiben" an die Kanzlei schicken, es sei denn du hast wirklich glasklare Beweise, daß jemand dein verschlüsseltes WLAN gehackt und dann Schindluder getrieben hat, bei dir eingebrochen wurde (in beiden Fällen hättest du sicher eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt) oder das bei der Ermittlung der IP ein Fehler unterlaufen ist (was nahezu unmöglich von dir zu beweisen ist).

    Kurz: Du bist auf alle Fälle "am A...", einzig die Tatsache, daß die Kanzleien wohl mittlerweile selbst nicht mehr mit den Abmahnungen hinterher kommen, lässt hoffen. Wenn die wirklich alle vor Gericht zerren würden und zwar innerhalb der nächsten 3 Jahre (solange haben sie nach Abgabe der modUE Zeit), kann die ARGE schon mal anfangen, Blitzumschulungen zum Richter anzubieten.

  12. #27
    Die blauen Götter Avatar von Blaumann
    Ort: OWL
    Zitat Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
    Der wirksamste Schutz ist immernoch, das man einfach darauf achtet, wo man seine Daten hinterlässt.
    Ich gebe grundsätzlich nur falsche Daten im Internet an.
    Niemals den wahren Namen, die echte Adresse und schon gar nicht die Bankdaten bekannt geben.
    Dann kann nix passieren.

  13. #28
    vonne Pufferbude Avatar von Karl Napp
    Ort: Sag ick nich. +g+
    Quelle: TV14, Nr. 21

    "so wehren sie sich gegen unberechtigte mahnungen"

    hier mal ein wichtige auszüge aus dem artikel:

    schufa-akte mit unberechtigten mahnungen = mit der folge, dass der betroffene am ende aufgibt und zahlt, weil er keine anderen ausweg mehr sieht. dabei kann man sich durchaus wehren.
    verbraucherzentralen raten dringend zum schriftlichen widerspruch.
    die stiftung warentest warnt sogar eindringlich davor, dass es zu einem negativen schufa-eintrag kommen kann, wenn einer unberechtigten forderung nicht widersprochen wird.
    diese prinzipielle regelung gilt seit dem 1.4.2010!


    checkliste =
    weisen sie unberechtigte forderungen von vornherein zurück.
    wenn es sich dabei um eine rechnung von einem internet-abzocker (meist ein 2-jahres-abo für einen nutzlosen service) handelt, verwenden sie dazu am besten den musterbrief "internetabzocke", den sie unter www.tvhus.de finden.

    wenn sie einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen, müssen sie schnell reagieren: widersprechen sie innerhalb von 14 tagen.
    das dazu nötige formular liegt dem mahnbescheid bei - eine begründung ist nicht nötig.
    sollten sie die frist versäumen, erlässt das gericht einen vollstreckungsbescheid, der nach weiteren zwei wochen rechtskräftig wird.

    wenn sie vom gerichtsvollzieher überrascht werden, ohne vorher mahnbescheid oder vollstreckungsbescheid erhalten zu haben, schreiben sie mit dem musterbrief "wiedereinsetzung in den vorherigen stand" (www.tvhus.de) an das gericht, das den bescheid erlassen hat.
    nehmen sie sich sofort einen anwalt.
    lassen sie sich auf keine weitere eigenthändige korrespondenz ein.

    verlangen sie von der schufa eine eigenauskunft (eine pro jahr ist kostenlos).
    schufa-verbrauchertelefon: 01805-724832

    übrigens ist das recht bei vielen unberechtigten forderungen automatisch auf ihrer seite. denn ansprüche verjähren nach ablauf einer gesetzl. frist.

    bsp. nebenkostennachforderungen des vermieters schon ein jahr nach ablauf der abrechnungsperiode. das bedeutet: eine jetzt erhaltene nachforderung aus dem jahr 2008 müssen sie nicht mehr bezahlen, und eine evtl. klage d. vermieters können sie ruhig abwarten.

    die meisten rechnungen (handwerker, telefonges., internet usw.) verjähren nach drei jahren.
    diese frist beginnt mit ablauf d. jahres, in dem die forderung ursprünglich entstand. bsp. sie erhalten heute eine mahnung über telefonrechg. aus d. jahr 2007. die verjährungsfrist begann am 1.1.2008 und endet am 31.12.2010.
    sie müssen also bezahlen.

    steuerforderungen verjähren nach 5 jahren, gerichtskosten nach vier.
    ein gerichtlicher vollstreckungsbescheid bleibt 30 jahre lang gültig.

    PK: so jetzt kommts ->

    wie streng gerichte über mahnungen urteilen:

    was kaum jemand weiß - ACHTUNG: nach § 286 BGB kommt ein schuldner spätestens dann in verzug, wenn er inerhalb von 30 tagen nach fälligkeit einer rechnung nicht bezahlt.
    eine ausdrückliche mahnung ist überhaupt nicht erforderlich, sagen die richter vom OLG Nürnberg (4 W 3765/01).


    neu in der rechtsprechung ist auch, dass z. b. eine ehefrau nicht zur zahlung einer handwerker-rechnung verpflichtet ist, wenn der mann den auftrag zu arbeiten am haus allein unterschrieben hat, OLG Brandenburg (11 U 72/07).

    und wer mahnungen einer wohnungseigentümer-gemeinschaft wegen verzögerte zahlungen (betriebskosten, verwaltung usw.) nicht ernst nimmt, dem kann die gemeinschaft die wohnung wegnehmen, bundesgerichtshof (V ZR 26/06).

    so, das wars.

  14. #29
    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    was kaum jemand weiß - ACHTUNG: nach § 286 BGB kommt ein schuldner spätestens dann in verzug, wenn er inerhalb von 30 tagen nach fälligkeit einer rechnung nicht bezahlt.
    eine ausdrückliche mahnung ist überhaupt nicht erforderlich, sagen die richter vom OLG Nürnberg (4 W 3765/01).
    Das ist so nicht mehr aktuell. Das Gesetz wurde wieder geändert.

  15. #30
    Kaan
    unregistriert
    Zitat Zitat von Amy_Z Beitrag anzeigen
    Persönlich würde ich eine modUE schicken, nichts zahlen und abwarten.
    Genau so haben wir es gemacht und bisher kam auch noch nix weiter.

    @Ghosti, danke auch für deine Antwort. Hatte den Thread hier ganz vergessen, nachdem erstmal nichts kam und ich auch in der Lounge nachfragte.

    Zitat Zitat von schattenkatze Beitrag anzeigen
    Ist das Schreiben rechtsverbindlich per Einschreiben etc. eingetroffen?

    Und informiere Dich mal über die Kanzlei.
    Da gibt es wahre Gelddruckvereine.

    Falls es normale Post war, nicht reagieren.
    Zumindest eine Option.

    Oder hast Du schon was unternommen?
    Das Schreiben war ganz normal eingetroffen. Die Kanzlei ist halt auch sehr bekannt dafür, alleine der Name. Nicht reagieren wäre wohl eine sehr schlechte Option, weil man sich dann strafbar macht in Deutschland.
    Ich habe auch 2 sehr gute Seiten gefunden und eine modifizierte UE fertiggemacht.
    Geändert von Kaan (04-10-2010 um 21:37 Uhr)


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