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  1. #76
    Ghostrider
    unregistriert
    Mal vielleicht ganz interessant zu hören - Audio-Datei:

    WDR 2 Quintessenz: Verträge im Internet (25.07.11) von Michael Westerhoff ©WDR2

    In diesem speziellen Fall geht es um die Firma 1 & 1 und angeblich kostenlose Mailkonten/Werbeaktionen. Der Fall ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, wie man bei windigen Geschäftemachern im Internet reagieren sollte.

  2. #77
    Schwerer Rückschlag für Verbraucher:
    Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH darf weiter für Abo-Abzocker wie my-downloads.de tätig bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom Donnerstag einer Klage des Unternehmens stattgegeben. Danach darf die DOZ weiterhin offene Forderungen eintreiben, ohne jeden Einzelfall prüfen zu müssen.
    Kochrezepte für 192 Euro

    Die Internet-Angebote, für die die DOZ Deutsche Zentral Inkasso Forderungen eintreibt, bieten Informationen, die in der Regel frei verfügbar und allgemein zugänglich sind. Dazu gehören neben Informationen zu Factory-Outlets auf outlets.de auch Seiten mit Kochrezepten, Gedichten, Mitfahrangeboten, Software-Downloads oder Songtexten. Die Anbieter setzen in vielen Fällen darauf, dass der Seitenbesucher die Kostenhinweise übersieht und sich auf der Seite anmeldet. Die dadurch abgeschlossenen Abonnements haben häufig eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren ohne die Möglichkeit, vorher zu kündigen.
    Ja, unsere Richter, stets auf der Seite der Verbraucher

    Quelle und vollständiger Text: http://digital.t-online.de/deutsche-...49202138/index

    Das scharfe Nachdenken muss meinem Verstand geschadet haben

  3. #78
    Ghostrider
    unregistriert
    War aber zu erwarten. Die Einzelprüfung ist bei solchen Massen-Inkassos tatsächlich nicht vorgesehen. Da hilft dann nur der oft beschriebene Weg, den Forderungen zu widersprechen und es auf ein Mahnverfahren ankommen zu lassen. Wenn das seitens des Anbieters oder des Inkasso-Unternehmens angestrengt wird, und man widerspricht mit dem beigefügten Formular im Mahnbescheid, wird die Prüfung des Falles, die das Inkasso-Unternehmen nicht leisten kann und will, doch noch durchgeführt, und zwar vom zuständigen Amtsgericht. Weil es in den meisten dieser Fälle tatsächlich um Abzocke geht, kommt es so gut wie nie zu einem Mahnverfahren, weil der Anbieter, der Schwierigkeiten haben wird, die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen nachzuweisen, in Vorleistung gehen und die Gebühr für das Mahnverfahren vorstrecken muss. Das Geld wäre weg, und das Geschäft damit nach hinten los gegangen.

    Man muss sich als Verbraucher halt nur bewegen und widersprechen. Und vor allem die Ruhe bewahren und nicht zahlen.

  4. #79
    Zitat Zitat von Totalverpeilt Beitrag anzeigen
    Ja, unsere Richter, stets auf der Seite der Verbraucher

    Quelle und vollständiger Text: http://digital.t-online.de/deutsche-...49202138/index
    Wer sich von solchen Inkassozecken "abkassieren" lässt ist selber schuld. Sollen sie doch ihre Schreiben versenden, wenn sie lustig sind. So langsam sollte sich doch beim letzten herumgesprochen haben daß "Mahnschreiben" von Inkassofirmen Schall und Rauch sind. Interessant wird es erst ab gerichtlichem Mahnbescheid.

  5. #80
    Ghostrider
    unregistriert
    Zitat Zitat von Amy_Z Beitrag anzeigen
    Wer sich von solchen Inkassozecken "abkassieren" lässt ist selber schuld. Sollen sie doch ihre Schreiben versenden, wenn sie lustig sind. So langsam sollte sich doch beim letzten herumgesprochen haben daß "Mahnschreiben" von Inkassofirmen Schall und Rauch sind. Interessant wird es erst ab gerichtlichem Mahnbescheid.
    Genau so sieht es aus.

  6. #81
    Ghostrider
    unregistriert
    In Hamburg wird Internetabzockern gerade der Prozess gemacht:

    Zitat:
    Wegen 69.000-fachen Internetbetrugs vor Gericht

    Genau 68.852 Mal sollen sie Internetnutzer mit Abofallen betrogen und dabei 5,3 Millionen Euro erzielt haben: Die Vorwürfe der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine Bande aus sieben Männern und einer Frau wiegen schwer, vor allem, was die Anzahl der möglichen Straftaten angeht. Von Montag an müssen die Beschuldigten sich wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten. Auf ihren Konten wurden 1,3 Millionen Euro beschlagnahmt. [...]

    [...] Von mehreren Hunderttausend Nutzern seien die knapp 69.000 Geschädigten auf die Kostenfalle hereingefallen. Wenn sie nicht zahlten, habe die Bande Mahnschreiben geschickt: "Um die Zahlungsquote zu erhöhen, beauftragten die Beschuldigten einen Hamburger Rechtsanwalt, der die unberechtigten Forderungen mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen eintrieb", erklärte Möllers. [...]

    [...] Betroffenen, die in Abofallen tappen, rät Hörmann, auf keinen Fall das geforderte Geld zu zahlen: "Das ist auf jeden Fall weg." Auch auf Druck mit Mahnschreiben sollten Opfer nicht reagieren, die Betrüger hätten keine Handhabe, ihre Forderungen durchzusetzen: "Es gibt keinen Vertrag, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde." Denn das bewusste Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung. [...]
    [Quelle]

  7. #82
    Tanzt den Gangnam Style Avatar von MikeRohsoft
    Ort: Hölle
    Home Shopping ist wie Kaffeefahrt nur ohne Bus.
    Verstehen, wie das Internet Funktioniert: Unbezahlbar!
    “Vergesst Privatsphäre. Der nächste Kampf geht darum, wer deine Identität kontrolliert”

  8. #83
    ein Hoch auf die Toleranz Avatar von Malou
    Kriegt hier keiner mehr etwas mit?


    Bundestag beschließt Gesetz gegen Kostenfallen im Internet


    Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen, um den Schutz vor Kostenfallen im Internet zu verbessern

    Künftig sollen Unternehmen bei Onlinebestellungen ihre Kunden über den Gesamtpreis der Bestellung informieren müssen, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt am Bildschirm, dem Absenden. Demnach kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nur dann zustande, "wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss die Beschriftung dieser Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen", heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Ebenfalls positiv ist eine Regelung zur technischen Neutralität, damit die sogenannte Button-Lösung für alle bereits existierenden (PC, Smartphone etc.) und neuen Technologien gilt.
    http://www.konsumer.info/?p=20977

  9. #84
    Ghostrider
    unregistriert
    Zitat Zitat von Malou Beitrag anzeigen
    Kriegt hier keiner mehr etwas mit?
    Nein, dafür haben wir ja Dich.

    Trotzdem danke für die Info, bisher wurde das nirgendwo sonst berichtet. Das dauert wahrscheinlich noch.

  10. #85
    Und ich bin noch nie in eine hineingetappt
    Küchenpraktikantin Elisabeth aus Bayern

  11. #86
    Ghostrider
    unregistriert
    So langsam kriegen sie das Betrügerpack am Kragen:

    Zitat:
    Haftstrafen für Internet-Abzocker gefordert

    [...] Vermeintlich kostenlose Downloads wurden zu Abofallen

    Von 2007 bis 2010 soll die Gruppe über Scheinfirmen Downloadportale im Internet betrieben haben. Dort können Internetnutzer normalerweise kostenlose Software herunterladen. Die Bande soll jedoch die Nutzer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt und so in Abofallen gelockt haben.

    Wenn die Nutzer nicht zahlten, verschickte laut Anklage ein Rechtsanwalt Mahnschreiben. Er habe sogar ein Inkasso-Unternehmen gegründet, um Forderungen einzutreiben. Der Anwalt steht nun ebenfalls vor Gericht. [...]
    [Quelle]


    Gerade Letzteres finde ich bei diesem Fall besonders bemerkenswert.

  12. #87
    Ghostrider
    unregistriert
    Das Urteil gegen die Täter ist gefallen (gegen den Anwalt wird noch verhandelt):

    Zitat:
    Haftstrafe für Internet-Abzocker

    Im Hamburger Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen hat das Landgericht den Hauptangeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten am Mittwoch Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2.800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt.[...]
    [Quelle]


    Da es aber das Landgericht Hamburg (das für seine Urteile in Sachen Internet berüchtigt bekannt ist) war, vor dem die Verhandlung stattfand, hat die Richterin den Geschädigten auch gleich noch einen mitgegeben:

    [...] "Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin in ihrem Urteilsspruch. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen". [...]
    Die Dame hat wahrscheinlich noch nie eines dieser "Portale" zu Gesicht bekommen, sonst hätte sie nicht so einen Unsinn in die Urteilsbegründung geschrieben und den Hauptangeklagten damit teilweise entlastet.

  13. #88
    Pan narrans Avatar von Proteus I.O.F.F. Team
    Ort: Essen
    Sofern der Rechtsanwalt wissentlich dabei mitgemacht hat (und nicht selbst über die Rechtsmäßigkeit der Forderungen getäuscht wurde) hoffe ich doch mal dass der Entzug sener Zulassung das Mindeste ist, was ihn erwartet
    "We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"

  14. #89
    Legends may sleep, but... Avatar von Bingo
    Ort: Links unten
    Die Dummheit des Menschen ist unantastbar...

  15. #90
    Ich dachte immer mir würde sowas nie passieren aber nun hat man mich doch. Ich habe heute Abend bei Maxdome eine Serie geliehen, ich bin dort schon länger angemeldet habe es aber sehr lange nicht mehr genutzt. Nun wollte ich nur eine Folge bzw anschliessend vielleicht noch eine oder mehr, ansehen. Ich habe also auf den Button geklickt "jetzt leihen", es dauerte eine Weile und dann erschien ein weiterer Button mit "...im Serienpaket...." und nur der Option "weiter", kein X oder sonstiges zum beenden. Also dachte ich, dass ich mit dem Button "weiter" zur ausgewählten Folge gelange. Es erschien dann noch die Anfrage wie ich zahlen möchte - es war nicht ersichtlich, dass es sich um ein Paket handelte - und dann wurde die Folge gestartet. Erst in der email wurde explizit die Bestellung des Serienpakets erwähnt, auch wurde eine Widerrufsbelehrung mitgeschickt und ich befürchte nun, dass der Widerruf nicht mehr greifen könnte, da ich die Folge der Serie ja schon gesehen habe. Gibt es da noch eine Möglichkeit aus diesem Abo rauszukommen?
    Danke schon mal
    The North Remembers


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