Für Geschwister zu zahle, finde ich tatsächlich nicht besonders gerecht. Für Eltern und Kinder ist noch mal eine ganz andere Nummer. Aber dafür, dass ich Geschwister habe, kann ich nichts.
Für Geschwister zu zahle, finde ich tatsächlich nicht besonders gerecht. Für Eltern und Kinder ist noch mal eine ganz andere Nummer. Aber dafür, dass ich Geschwister habe, kann ich nichts.
Ich finde es nicht gerecht, dass ich da so gar keine Vorsorge treffen kann.
Und ich bin jetzt wirklich dankbar, dass ich nur einen Bruder habe. Hätte ich mehrere Geschwister mit diesem Lebenslauf, hätte ich wirklich schlechte Aussichten.
Ich respektiere jeden Geschlechtsverkehr!
Der Steuerzahler aber auch nicht.
Versteht mich nicht falsch, also vor allem du, Rosita - ich kann dein Problem verstehen und meine Eltern hatten das auch beide schon in ihrer jeweiligen Familie, aber ich finde es halt auch nicht in Ordnung, diese Kosten dem Staat = dem Steuerzahler = uns allen aufzuerlegen.
Man = der Staat könnte aber sehr wohl mal darüber nachdenken, ob man nicht mal günstigere Bestattungen ermöglichen sollte. Damit wäre dir, Rosita, und anderen in deiner Lage ja auch schon geholfen.
Wenn nachweislich keine familiäres Verhältnis, bzw
seit Jahren kein ansatzweise familiärer Kontakt besteht, finde ich es nicht ok, dass man zahlen muss, das ist gefühlt, als zahle man für einen Fremden
"Steuerzahler" ist so' n bisschen Totschlagargument. Es wird für so viel Geld ausgegeben, von dem es irgendwem nicht passt.... und sehr wahrscheinlich hat der Verstorbene selbst auch Steuern gezahlt (Rosis Bruder vermutlich jetzt nicht so sehr), da kann man, wenn man unbedingt Steuern/Steuerzahler argumentieren will, dass er/sie selbst bezahlt.
Das Problem dürfte sein, dass wenn man nicht zahlen muss, wenn man mehr als x Jahre keinen Kontakt mehr hatte auf einmal die kontaktlosen Beziehungen zu Geschwistern/Eltern/Kindern stark ansteigen dürften. Wie will man überprüfen, ob das stimmt? Dann ist es so m.E. gerechter und könnte mit Härtefallregelungen gelöst werden.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
Wie sähe eine Überprüfung in deiner Härtefallregelung aus?
Abgesehen davon, das es, wie alle andern Ansprüche an eine Behörde auch, durch einen Fragebogen ermittelt werden könnte, könnten sie zusätzlich andere Familienmitglieder befragen. Und ja, wie bei jeder andereren Anspruchsprüfung, können auch hier falsche Angaben gemacht werden. Das ist aber nun mal so und kein auf diese Fälle bezogenes, exklusives Problem.
Härtefallregelung: Frau D. sagt, dass sie den gesetzlichen Anteil an den Beerdigungskosten aus finanziellen Gründen nicht übernehmen kann, die finanziellen Gegebenheiten werden von der Behörde überprüft, und wenn es stimmt, werden die Beerdigungskosten übernommen. Darüber hinausgehende Aspekte, z.B. ob man sich leiden konnte oder nicht, sind zwar persönlich relevant, jedoch nicht für die Frage, ob der Staat Kosten übernehmen soll oder nicht.
Weitergehende, wahrscheinlich zeitintensive Überprüfungen in jeglicher Art sowie die vorherige Abklärung diverser rechtlicher Aspekte (z.B. Befragung Familienmitglieder - Datenschutz? Aussageverweigerungsrecht?) durch Behörden, um festzustellen, ob es tatsächlich stimmt, ob sich Geschwister x Jahre nicht kontaktiert haben oder nicht stehen für mich in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis. Zudem wird durch die schwierige Überprüfbarkeit Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
Ich habe heute zum ersten Mal, mich als Erntehelfer für mitte April beworben. Mal schauen, ob das klappt.