wir haben paris eben mit erkundet. ziel war ja disneyland.
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Nach Paris würde ich von hier aus (Stuttgarter Region) auch nie mit dem Auto fahren. Die Zugverbindung ist ja super. Und die Metro in Paris fand ich toll.
Bloß war bei unserem TGV auf der Rückfahrt die Klimaanlage kaputt, aber da fühlt man sich ja gleich wie zuhause im ICE
Wenn die Bahn in Deutschland nicht die Deutsche Bahn wäre, würde ich auch gern mal von Berlin aus nach Paris fahren. Ich hab früher immer gewitzelt, dass ich weniger Fußweg zu unserem Pariser Büro habe als zum Berliner Büro, einfach weil ich so dicht am Ostbahnhof wohnte, und das Büro so dicht am Gare Du Nord war.
In Afrika gab es mal einen Stamm, dessen Götter den Männern befohlen haben, auf dem linken Bein zu stehen.
Seitdem ist dort diese Standart Standard.
In Afrika gab es mal einen Stamm, dessen Götter den Männern befohlen haben, auf dem linken Bein zu stehen.
Seitdem ist dort diese Standart Standard.
*hochschubs*
Vielleicht kann man die nervige Auto-Diskussion hierhin verlagern.
Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.
Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.
aus dem KlimaaktivistenThread rübergeholt:
Ein Analyst kann sicher anhand der Aufnahmedaten - also die Zeitstempel - in Kombi mit der Straße (die kann man ja ausmessen) die Geschindigkeit berechnen - also denke ich - das sollte gar nicht so schwer sein.
Das Problem ist ja ehr, dass man die Dashcam gar nicht immer mitlaufen lassen darf, wegen Persönlichkeitsrechte - steht so jedenfalls im Netz.
Und als Beweis zulässig sind Aufnahmen daher auch ganz selten.
Also irgendwie muss man die Dashcam schnell einschalten, wenn die Gefahrensituation eintritt
ist zwar nicht praktikabel, aber nur dann sei es legal und auch beweiskräftig.
wenn das jm genauer weiss: da wäre ich sehr dran interessiert
Geändert von *Blue* (05-12-2023 um 10:23 Uhr)
"Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
There are 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
Ohne Gewähr, weil Quelle nur "irgendwo im Internet gelesen" ist:
Dashcams sind dann zulässig, wenn sie nicht dauerhaft speichern, sondern immer nur die letzten x Minuten und wenn der Speicherinhalt dann immer wieder überschrieben wird und nur bei Bedarf die Speichertaste gedrückt wird.
Geändert von Claudia (05-12-2023 um 14:57 Uhr)
.
@ Claudia: Es kommt aufs Detail an. Der Adac stimmt Dir im großen und ganzen zu, Bussgeldkatalog auch. Wenn jemand den genauen, komplizierten Text nachlesen möchte - es ist wohl nicht eindeutig.
https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...hland/dashcam/
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
genau - so hat man mir das auch erklärt -
wenn die Gefahrensituation beginnt, soll ich "speichern" drücken
weil ich ja in der Gefahrensituation die Zeit habe, die Kamera zu bedienen und nicht vollkonzentriert fahre - egal welches Fahrzeug
oder ich muss nach der Gefahrensituation (ich lieg halbtot im Straßengraben oder eingequetscht in meinem Auto) auf die richtige Taste drücken, damit die letzten 5min nicht überschrieben werden mit der Rettungsaktion...
ich les mir die Links mal durch, @tantes
Geändert von *Blue* (05-12-2023 um 13:31 Uhr)
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