https://www.adfc.de/artikel/verkehrs...r-radfahrende/
Vielleicht hilft das hier weiter
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Vielleicht hilft das hier weiter
Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was" sondern bei "So isses"
versteh ich nicht
wenn Du einen Radler ohne Gegenverkehr gut überholen kannst, dann kannst Du doch auch zwei nebeneinander gut überholen, weil ja kein Gegenverkehr kommt und Du komplett auf der linken Spur fahren kannst.
Oder bist du vom linken Radler dann trotzdem nicht weit genug entfernt, obwohl du komplett auf der linken Spur fährst?
Dürfen tun die beiden das nicht so wirklich - wie im Link von Sarah geschrieben.
Also sie dürfen nebeneinander fahren - solang das niemandem stört.
Sobald die zwei Radler merken, dass von hinten jm kommt, müssten sie hintereinander fahren.
"Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
There are 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
gestern:
ich im taxi wohin. zweispurig hier bei uns, davon eine rechtsabbiegespur. man kann auf dieser aber auch
geradeaus fahren. muss sich dann eben nach kreuzung wieder links einordnen.
egal
auf der anderen spur links schräg vor uns eine radfahrerin. wollte geradeaus fahren.
ampel grün, verkehr rollt. sie fuhr dann rüber und an die rechte an straßenseite.
es gibt dort einen radweg!
als die die kreuzung überquerte fuhr sie nicht auf diesem weiter.![]()
War es ein verpflichtender Radweg? Mit blauem Schild?
Weil es die tage thema war: Ich hab gestern auf dem heimweg mal auf meine Geschwindigkeit geachtet. Wie gesagt, ich bin auch mit E-Bike ein gemütlicher Fahrer
Bergab, ohne treten, kam ich auf locker 35,5KmH. Auf freier Strecke und treten, ging es nicht "schneller" als 25kmH. man hat zwar die abriegelung nicht gemerkt, aber man wurde einfach nicht schneller.
Danach bin ich dann wieder mein Tempo gefahren![]()
Dann hast du aber nicht richtig getreten.
Ich komme auch ohne „Abriegelung“ mit treten (bei guten Bedingungen) mal auf 26 oder 27 KMH. Nicht lange, nicht oft, aber es geht.
Natürlich wird man dann auch schneller.
In Afrika gab es mal einen Stamm, dessen Götter den Männern befohlen haben, auf dem linken Bein zu stehen.
Seitdem ist dort diese Standart Standard.
Und "Radfahrer frei" bedeutet normalerweise, dass es ein Gehweg ist, auf dem Fußgänger Priorität haben und Radfahrer daher nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Was unsicheren / ungeübten / älteren Radfahrern lieber ist als auf der Straße zwischen den Autos, aber ein fitter und routinierter Radler fährt dann lieber in flottem Tempo auf der Straße, statt in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg herumzueiern.
.
Und „Radfahrer frei“ bedeutet außerdem genau das, was auf dem Schild steht.
Es ist in Radfahren freigestellt dort zu fahren oder auch nicht.
Und wir haben eine Straßenverkehrsordnung und keine Straßen-Mal-Ordnung. Nur weil auf dem Bürgersteig vielleicht ein Teil in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, selbst wenn dort in regelmäßigen Abständen ein Fahrrad aufgemalt ist, solange es kein blaues Verkehrsschild gibt, ist es KEIN Radweg.
ich hatte selber schon das Vergnügen, mit sehr übereifrigen Polizisten, die mir in einer solchen Situation ein fahren auf dem Bürgersteig bestätigten und mich der Spaß fünf oder zehn Euro gekostet hat.
Ich kann noch nicht mal zu meiner Verteidigung sagen, dass ich das nicht gewusst habe. Ich hatte es gewusst und bin trotzdem dort gefahren.