https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/...tzungspflicht/
hier ist eigentlich alles gut zum Thema Radwegbenutzungspflicht beschrieben.
was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, auch viele Radler nicht, dass seit 1998 nur eben die mit dem blauen Schild gekennzeichneten Radwege überhaupt verpflichtend sind.
ALLE andren Radwege sind tatsächlich nur Angebote.
Selbst diese Schutzstreifen.
wenn die zu nahe an parkenden Autos entlang führen, darf der Radler natürlich mittiger fahren, auch wenn er dann den Schutzstreifen verlässt.
bei uns in der Stadt gibts ziemlich genau 3 - also DREI - solche verpflichtenden Radwege (da sind nämliche widerum strenge auflagen dran geknüpft, wann so ein Schild überhaupt aufgestellt werden darf). Alle anderen Radwege sind also nur ein Angebot für Radfahrer
Andererseits gibt es ja manchmal Straßen, die Räder ausdrücklich verbieten - dann darf man da natürlich nicht fahren, selbst wenn es alternativ gar keinen Radweg gibt.
ist hier so ein Mist - der direkte Weg in den nächsten Stadtteil geht innerstädtisch über eine Straße, die Räder ausdrücklich verbietet und Radler daher einen Riesenumweg machen müssen - gibt keine andere Möglichkeit.