Dazu aber mal eine Frage: Unabhängig von Bar- oder Eletrozahlung - Dürfen die Läden das überhaupt? Die Zahlung wird doch dann erst mal gar nicht im Kassensystem erfaßt, die entsprechenden Rechnungen/Kassenbons mit den entsprechenden Nummern werden nicht erstellt.
Darf man das dann überhaupt machen, und dem Finanzamt Transaktionen ohne Nachweis vorlegen?
Also mal ganz generell: Es gibt in Deutschland keine Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu haben.
https://www.deutsche-handwerks-zeitu...verf%C3%BCgbar.
Ich z.B. arbeite noch mit einer einfachen Kasse und Kassenblock. Die Kopien der Quittungen muss ich natürlich aufbewahren und diese, sollte eine Kontrolle kommen, vorzeigen können.Manche Unternehmer arbeiten noch immer mit einer offenen Ladenkasse und einem Kassenbuch. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine elektronische Registrierkasse oder eine PC-Kasse zu nutzen. Doch wer es tut, muss sie nun mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten oder neu anschaffen. Allerdings waren zum Stichtag 1. Januar 2020 noch nicht ausreichend TSE auf dem Markt verfügbar. Daher räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 30. September 2020 ein. Bis dahin gilt eine Nichtbeanstandungsregelung.
Ob Firmen mit einer elektronischen Kasse allerdings kurzzeitig, also z.B. während eines Stromausfalls, auf handschriftliche Kassenzettel zurückgreifen dürfen, weiß ich nicht.
Jedenfalls fand ich es sehr angenehm, kein Kassensystem auf den verringerten MwSt.-Satz umstellen zu müssen. Soll ja gar nicht so einfach gewesen sein, wie man hörte
Was erwartet ihr denn?
Im Einzelhandel und in der Gastronomie arbeiten oftmals angelernte Aushilfskräfte, die nur gelernt haben, wie es mit Kasse geht. Und selbst wenn jemand weiß, was zu tun ist, wäre er doch dämlich, einfach so "zu Fuß" weiter zu kassieren, ohne sich nicht zumindest an höherer Stelle abzusichern. Das würde ich doch als Vorgesetzter auch erwarten, dass so ein Vorgehen mit mir abgestimmt wird. Und bis das nicht geklärt ist, würde ich als Kassierer lieber die Kunden nach Hause schicken, den Laden abschließen und die Ware wieder ins Regal räumen. Damit wäre ich wohl eher auf der sicheren Seite.
Aber es herrscht bei einigen zumindest Verwunderung, warum dann gleich der Laden geschlossen wird (oder geschlossen bleibt).
Nur bei denen die 1970 stehengeblieben sind oder ausnahmslos in alternativen Ökoläden, mit weniger als 5 Kunden täglich, einkaufen.
Geändert von mic001 (05-07-2020 um 12:24 Uhr)
Das heißt, bei einem längeren, größerflächigen Stromausfall bricht so oder so die Versorgung mit Lebensmitteln zusammen? Weil die Supermärkte und alle anderen Läden mit elektronischen Kassen ja schließen müssen. Unabhängig davon, dass der Nachschub mit neuen Lieferungen vielleicht noch funktionieren würde?
Das überrascht mich mich jetzt doch.