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  1. #1

    Strompreiserhöhung und Widerspruch - wer kennt sich aus?

    Liebe Leute.
    Mein Stromversorger hat mir zwar schon am 10.11. eine Mail mit dem neuen Abschlag geschickt, aber die ist mir durchgegangen und ich habe sie erst gestern entdeckt.

    Ich habe eine irre Erhöhung bekommen, fast 100%. Jetzt bin ich beim Surfen im Netz darauf gestoßen, dass man da wohl Zahlungen zurückhalten kann, weil erst noch eine Prüfung durch das Kartellamt erfolgen muss. Und dass man Widerspruch einlegen sollte.

    Nun bin ich ja quasi spät dran mit allem. Deswegen meine Frage: Hat das schon jemand von euch gemacht oder kennt sich da aus und kann mir ein paar Infos geben?

    Ich bin auch gerade nicht die Beste im Googeln.

  2. #2
    went to 71° 10' 21'' Avatar von regina philangi
    Ort: 54°18'N,9°40'O
    bin eben zufällig beim ZDF drübergestolpert

    Optionen für Verbraucher
    :Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Was tun?


    https://www.zdf.de/nachrichten/wirts...ucher-100.html

  3. #3
    So, mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, kenne ich es auch.

    Auf welcher Grundlage man Zahlungen zurückhalten können sollte, wüsste ich jetzt nicht. Und auch dann sollte man das Geld besser zurücklegen, um die entsprechende Nachzahlung zum Jahresende bedienen zu können. Die Abschläge sind im Grunde ja nur eine Art Ratenzahlung des Jahrespreises, den man ansich - außer über den Verbrauch oder ggf. über einen Wechsel des Anbieters - so gut wie gar nicht beeinflussen kann.

  4. #4
    Zitat Zitat von regina philangi Beitrag anzeigen
    bin eben zufällig beim ZDF drübergestolpert

    Optionen für Verbraucher
    :Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Was tun?


    https://www.zdf.de/nachrichten/wirts...ucher-100.html
    Ah, danke, das schaue ich mir mal an. Das ist natürlich blöd, dass da schon 4 Wochen ins Land gegangen sind, in denen ich mich hätte informieren können. Aber das war auch mein Fehler.

    Zitat Zitat von Will.Hunting Beitrag anzeigen
    So, mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, kenne ich es auch.

    Auf welcher Grundlage man Zahlungen zurückhalten können sollte, wüsste ich jetzt nicht. Und auch dann sollte man das Geld besser zurücklegen, um die entsprechende Nachzahlung zum Jahresende bedienen zu können. Die Abschläge sind im Grunde ja nur eine Art Ratenzahlung des Jahrespreises, den man ansich - außer über den Verbrauch oder ggf. über einen Wechsel des Anbieters - so gut wie gar nicht beeinflussen kann.
    Ja, genau. Ich hatte dann auch gedacht, einfach mal zu sagen, dass ich das vorbehaltlich der Entscheidung des Kartellamtes zahle, aber wenn es ganz blöd läuft, könnte irgendein Hansel das auch als Kündigung interpretieren.

    So richtig ist da auch nix zu finden, auch bei den Verbraucherzentralen nicht. Ich denke, ich werde mich mal mittelfristig nach einem anderen Versorger umschauen.

  5. #5

  6. #6
    Vielen Dank, Langeweile04.

    Ich bin jetzt auch noch ein bißchen schlauer, ich habe gestern noch einen Artikel zugeschickt bekommen, in dem stand, dass sich ein Widerspruch gar nicht lohnt. Das Bundeskartellamt prüft das, und wenn da rechtswidrige Erhöhungen rauskommen, dann hat man sowieso einen Anspruch.

  7. #7
    Mein Gaspreis wurde von knapp 6 auf 14,nochwas erhöht (mein Stromvertrag läuft noch ein Jahr) - laut obigem Artikel würde sich ein Widerspruch da sowieso nicht lohnen. Weiß ja nicht, wieviel Du bezahlst und ob Du viel verbrauchst. Ich liege beim Verbrauch immer sehr niedrig weil ich es sowieso lieber kälter mag und tagsüber auf der Arbeit bin und da die Heizung runtergestellt ist. Hast Du schon mal geschaut, was Du bei einem anderen Anbieter (oder in der Grundversorgung) zahlen müßtest?


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