Fernwärme ist sehr teuer, besonders die Fixkosten.
Ich habe es gerade mal nachgeschlagen: Mein jährl. Grundpreis wurde von 2015 auf 2016 um 175% (!) erhöht (2015: ca. 68 EUR; ab 2016: ca. 188 EUR).
Mein bedarfsabhängiger Arbeitspreis lag 2016 bei ca. 15 EUR (ich habe die Heizung nur an maximal 10 Tagen im Jahr an), die Fixkosten (Grundpreis+Messpreis) bei 284 EUR (=> Fixkosten: 95%).
Und man kann den Anbieter in der Regel nicht wechseln, weil es vor Ort meist einen Monopolanbieter gibt.
Geändert von ManOfTomorrow (10-12-2019 um 13:36 Uhr)
We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
(Kenny Chesney - "Rich And Miserable")
Soweit ich weiß, lebt sie von ihrer ganz normalen Rente. Vor Jahren bekan sie mal einen Wohngeldzuschuß für eine Weile. Da ist sie dann aber bei Renternerhöung so ganz knapp über eine Grenze gekommen, so dass sie dann nichts mehr bekam. Vielleicht müsste man das mal wieder prüfen lassen...
Ja, vielleicht wurde inzwischen auch die Grenze mal erhöht.
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Ja, sie sollte das dringend nochmal prüfen lassen. Vermutlich liegt sie inzwischen wieder unter der Grenze und kann wieder einen Antrag auf Wohngeldzuschuss stellen. Ggf. besteht auch ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung. Deine Nachbarin sollte dringend mal beim zuständigen Amt vorbeischauen.
Hier kann man sich (natürlich ohne Gewähr) ausrechnen lassen, ob man einen Wohngeldanspruch hat: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Zum zuständigen Amt: Die meisten Städte haben ein Amt für Soziales oder ein Amt für Senioren. Bei uns heißt es beispielsweise Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung, die sind bei uns beispielsweise für die (ergänzende) Grundsicherung zuständig und auch fürs Wohngeld. Am besten einfach mal auf die Homepage der eigenen Gemeinde oder des zuständigen Landratsamtes gehen, die sind inzwischen meist recht gut aufbereitet und man findet seinen Ansprechpartner.
Geändert von Little_Ally (10-12-2019 um 14:01 Uhr)
Stand: 01.01.2019
Das Wohngeld wird ab 01.01.2020 erhöht. Wird bestimmt auch schon passende Rechner geben.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/...-energie-42258Wohngeld: Mehr Leistungen – für mehr Haushalte
Wer Wohngeld bezieht, kann sich ab 1. Januar 2020 über höhere Leistungen freuen. Mit der Wohngeldreform 2020 haben dann auch mehr Menschen als bisher Anspruch darauf: Rund 180.000 Haushalte sind nun erstmals wohngeldberechtigt. Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden zudem insbesondere Menschen gezielt entlastet, die in Städten mit besonders hohen Mieten wohnen.
Ja, super, dann weisst Du ja schon alles! Wenn Deine Nachbarin dann Formulare zum Ausfüllen bekommt, dann solltest Du ihr beim Ausfüllen helfen und auch zukünftig das Ganze im Auge behalten. Ältere Leute sind da nämlich i.d.R. überfordert und geben dann auf und/oder vergessen die zukünftigen Termine zur Weiterbewilligung.
ergänzende grundsicherung wird im grunde wie HARZ IV gehändelt! man bekommt den KdU-satz an wohnzuschuss.
meine damit, da ich mal bei einer sozialanwältin war, die mich auf wohngeld aufmerksam machte, dass es "nur entweder so oder so" geht.
beides gibt es nicht.
heißt auch, jede betriebskostenabrechnung muss vorgelegt werden. sollte es eine rückerstattung geben wird die angerechnet.
ob eine nachzahlung übernommen wird, kann ich jetzt nicht sagen.
also auf jeden fall fragen und abwägen.