Regel 1 – Spielfeld
• Die Torpfosten und die Querlatte dürfen die vier Grundformen auch kombinieren.
Regel 10 – Bestimmung des Spielausgangs
• Verwarnungen und Ermahnungen werden nicht auf das Elfmeterschiessen übertragen.
• Siehe auch Änderungen an Regel 14, die das Elfmeterschiessen ebenfalls betreffen.
Regel 11 – Abseits
• Ein absichtliches Handspiel eines Spielers des verteidigenden Teams gilt bei einer
Abseitsstellung als absichtliche Aktion.
Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen
• Handspiel:
- die Grenze zwischen Schulter und Arm verläuft (bei angelegtem Arm) unten an der
Achselhöhle (siehe Grafik auf S. 15).
- ein unabsichtliches Handspiel durch einen Spieler des angreifenden Teams wird nur
geahndet, wenn es unmittelbar vor einem Tor oder einer klaren Torchance erfolgt.
• Ein Torhüter ist bei einer unzulässigen zweiten Ballberührung nach einer Spielfortsetzung
(Abstoss, Freistoss etc.) zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, selbst wenn er den
Ball mit der Hand/dem Arm berührt.
• Jedes Vergehen (nicht nur Foulspiele), das einen aussichtsreichen Angriff verhindert oder
unterbindet, ist mit einer Verwarnung zu ahnden.
• Ein Spieler, der bei einem Schiedsrichterball den Mindestabstand von 4 m nicht einhält, ist
zu verwarnen.
• Wenn der Schiedsrichter nach einem Vergehen, das einen aussichtsreichen Angriff
verhindert oder unterbunden hat, auf Vorteil entscheidet oder einen schnell ausgeführten
Freistoss zulässt, wird keine Verwarnung ausgesprochen.
Regel 14 – Strafstoss
• Ein Vergehen des Torhüters bei einem Strafstoss wird nicht geahndet, wenn der Ball nicht
ins Tor geht oder von einem oder beiden Torpfosten und/oder der Querlatte zurückprallt
(ohne dass ihn der Torhüter berührt), es sei denn, das Vergehen hat den Schützen eindeutig
gestört.
• Beim ersten Vergehen wird der Torhüter ermahnt, bei jedem weiteren Vergehen verwarnt.
• Bei einem gleichzeitigen Vergehen des Torhüters und des Schützen wird nur der Schütze
bestraft