Mitte Mai verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Dazu liegen insgesamt vier Verfassungsbeschwerden vor.
Hier gibt's weitere Infos dazu: Bundesverfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
Hier noch ein Artikel von Frank Schäffler zu dem Thema:
Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?
Ich habe zwar wenig Hoffnung, aber vielleicht tut sich ja doch endlich mal was bei dem Thema. Alle Jahre wieder jammern uns diese maßlos aufgeblähten Anstalten was von steigendem Finanzierungsbedarf vor. Auf der anderen Seite sind wir mittlerweile schon soweit, daß sogar Youtube-Kanäle über den Rundfunkbeitrag finanziert werden....
Die Urteile werden auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf die [Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. So verlautbarte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1961, dass im Fernsehen – im Gegensatz zur Presse – eine „Sondersituation“ bestehe. Hiernach kann der Staat das Fernsehen gestalten, weil es aufgrund der damaligen technischen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich gewesen ist, dass viele Einzelne Fernseh-Rundfunk betreiben. Und das nicht zuletzt, weil Fernsehen damals mit einem „außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand“ verbunden war.
Dies bewegte das Gericht zu einer erforderlichen Notlösung: Die Meinungsvielfalt sollte vom Staat organisiert werden. Die Privilegien, die die Öffentlich-Rechtlichen seitdem genießen, sind also auf die technischen Umstände zur Zeit der Gründungen von ARD und Co. zurückzuführen.
Seitdem hat sich die Medienlandschaft aber drastisch verändert. Neue technologische Möglichkeiten haben das Angebot an Information und Unterhaltung erhöht und eine nie da gewesene Vielfalt in die Haushalte, ja sogar in die Hosentaschen gebracht. So können über den Fernseher heute bis zu 400 Sender empfangen werden; des Weiteren sorgen Informationen im Internet für einen Pluralismus an Meinungen, den der gut sortierte Zeitungsfachhandel nicht mal im Traum abdecken könnte.
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