Zitat von
Mausophon
@all
Was wir hier erleben, ist wahrscheinlich leider ziemlich typisch.
Der aktuelle Streit begann damit, dass tanakin ein Zitat aus einem meiner Postings, nämlich die Aussage das die Opferperspektive für die Definition von Gewalt bestimmend ist und das in einem bestimmten Kontext stand, verwendete, ohne es als Zitat kenntlich zu machen, ohne den ursprünglichen Kontext zu benennen und auch nicht den, in den ich es gestellt hatte. Er präsentierte diese Aussage als eine allgmeine Wahrheit, noch dazu als eine, die wir gemeinsam festgestellt hätten. Dagegen habe ich mich gewandt, damit ging's los.
Jetzt sind wir dabei, dass "dass im realen leben manchem mann wahrscheinlich schon die ein oder andere sicherung geflogen wäre..."
Aus meiner Sicht sehr bezeichnend. Die ist so: Hier hat sich jemand die Definitionsmacht angemaßt. Da einer meiner Beiträge dazu verwendet wurde und ich mehr oder weniger das Gegenteil gesagt hatte, was völlig übergangen wurde, habe ich dem widersprochen. Gleichzeitig habe ich ausprobiert, ob die Gegenseite nach der von ihr adaptierten These, die Opferperspektive sei maßgeblich, handelt. Ich habe meine Empfindung mitgeteilt, und diese Empfindung war, dass mir gerade u.a. durch das Aus-dem-Zusammenhang-Reißen und Nutzen meines Beitrags Gewalt durch Sprache widerfahren war. Wir sehen, was daraus geworden ist.
Inzwischen fühlen sich beide Streitbeteiligte als Opfer. Was sagt das über die Brauchbarkeit der These, dass die Opferperspektive bestimmend sei?