Rückgaberecht im Einzelhandel
Im deutschen Einzelhandel ist der Umtausch von Waren an der Tagesordnung und viele Verbraucher pochen auf ihr Rückgaberecht. Die Bluse hat einen unvorteilhaften Schnitt. Die schicken Schuhe sind zu eng oder die neuen Kopfhörer für den Sohn haben die falsche Farbe - von solchen Fehlgriffen wird kaum ein Käufer verschont. Der weitverbreitete Glaube an ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht ist jedoch ein Irrtum. Wenn der gekaufte Artikel keinen Mangel nach § 434 BGB (Sachmangel) oder § 435 BGB (Rechtsmangel) aufweist, kann der Käufer keinen Umtausch verlangen (siehe § 433, Abs. 2 BGB).
Gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen bei Ladenkauf
Im Einzelhandel besteht für den Verbraucher bei mangelfreien Waren kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht. Meist gewähren die Verkäufer zur Förderung der Kundenbindung jedoch aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht. Rechtmäßig ist hier auch die Verknüpfung mit bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise:
Umtausch innerhalb eines bestimmten Zeitraums (14 Tage, etc.)
Umtausch nur gegen Gutschein oder Ware (keine Geldrückgabe)
Umtausch nur gegen Vorlage von Kassenbon/Rechnung
kein Umtausch bei reduzierter Ware
quelle
und es ist kein Mangel in rechtlicher Hinsicht, wenn ich beim Testen feststelle, dass das gerät eine bestimmte Eigenschaft nicht hat, die ich gern hätte, die aber nicht als vorhanden angegeben war.
also wenn da in der beschreibung steht: die WM kann 4000-tausend Umdrehungen - und dann gibts aber nur 3000-Umdrehungen einzustellen - dann ist das ein Mangel und berechtigt zum Umtausch.
wenn gar nix irgendwo steht bzgl. "kann auch nur-schleudern" - und ich im test feststelle, das "nur-schleuder"-Programm gibts nicht - dann ist das kein "Mangel", sondern dumm für mich gelaufen.