Ne, erstmal war die Frage, ob man mit doppelter Staatsangehörigkeit zur Bundeswehr kann.
Interessenkonflikt bei einem selbst sehe ich da erstmal nicht als die erste Gefahr.
Wenn ein junger Mann mit türkischer UND deutscher Staatsangehörigkeit freiwillig zur Bundeswehr geht, dann wird er schon eine bestimmte Einstellung zum deutschen Staat haben (Spione und Unterwanderer mal außen vorgelassen)
Da würde ich eher die Gefahr sehen, wenn ein solcher Soldat zB in die Türkei geht und dann in der Türkei als Türke zählt (für die Regierung).
Da könnten ggf Konflikte aufkommen und daher hätte ich such erstmal angenommen, dass ein Soldat daher immer eine eindeutige Zugehörigkeit zu einem Staat haben muss.