In Berlin wurde aufgrund stark steigender Mieten ein Volksbegehren zur Enteignung von Wohnimmobilien gestartet. Dabei sollen insbesondere Wohnungen, die in den 90er Jahren vom Land Berlin an Immobilieninvestoren verkauft wurden, zwangsweise wieder vergesellschaftet werden.
Befürwortet wurde diese Möglichkeit am Wochenende von Grünen-Chef Habeck, bei der Linken ist die Unterstützung sowieso erwartungsgemäß groß.
Von den Befürwortern wird angeführt, daß das
Grundgesetz Enteignungen vorsieht und diese auch durchgeführt werden. Durchgeführt werden diese tatsächlich, allerdings insbesondere dann, wenn es z.B. für den Bau von Infrastrukturprojekten "zum Wohle der Allgemeinheit" erforderlich ist. Tatsächlich geht es hier aber um Vergesellschaftung nach
Artikel 15 GG. Eine solche Vergesellschaftung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben.
Soviel zum Rechtlichen. Inwiefern eine Vergesellschaftung wirtschaftlich einen Sinn hätte, erschrließt sich mir nicht. Hohe Mieten sind das Resultat einer hohen Nachfrage nach Wohnraum, die auf wenig Angebot trifft. Durch eine Vergesellschaftung entsteht keine zusätzliche Wohnung. Stattdessen werden Bestandsmieter durch den Steuerzahler (via Länderfinanzausgleich auch in Süddeutschland) subventioniert. Potentielle Bauinvestoren werden abgeschreckt.
Die einzig sinnvolle Maßnahme, um Mieten wieder bezahlbar zu machen, ist das Angebot zu erhöhen, durch Ausweis zusätzlicher Bauflächen, Zurückfahren der Regulierung/Auflagen beim Bauen etc.
Wohin eine Wohnungspolitik a la Berlin führt, konnte man 1989/90 in ganz Ostdeutschland bestaunen. Die niedrigen Mieten waren staatlich festgelegt, dementsprechend waren keine Mittel zur Instandhaltung, Sanierung und Renovierung vorhanden.