Aus dem Grundgesetz Art 14 (nicht der DDR )
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Und weil es zulässig ist, wurde es auch schon oft angewandt.
Die Frage ist Enteignung Kommunistisch kann man nur beantworten, wenn man weiß, wem nützen Enteignungen und wem nicht. Für Populisten in der CSU ist der Fall klar Enteignung ist Kommunistisch, aber nur in dem Fall, weil hier der Konzern nicht profitieren könnte. Umgekehrt ist es natürlich gesetzlich und nicht kommunistisch.
Edelstahl
Warum wäre es so problematisch, jene Investoren abzuschrecken, die mit Sozialem Wohnungsbau ohnehin nicht in Verbindung gebracht werden können? Braucht es diese Wohnkonzerne ? die äh nichts bauen und mitunter nicht mal sanieren. Außerdem lassen die sich nicht verschrecken, denn wenn sie die Möglichkeit sehen Profite zu machen, dann kaufen die weiter und heben die Mieten an wie sie lustig sind.
Frontal 21
https://www.zdf.de/politik/frontal-2...ieten-100.html