Einen Tag, nachdem die schwedische Piratenpartei Wikileaks ihre Server in Solna angeboten hatte (...), wurde am 20. August 2010 ein Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung erlassen, am Tag darauf aber wieder aufgehoben, da die Ermittlungsbehörde den Vorwurf der Vergewaltigung als unbegründet ansah. Nachdem bekannt geworden war, dass Assange bei der schwedischen Zuwanderungsbehörde eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragt hatte, nahm die schwedische Ermittlungsbehörde – unter der neuen Anklägerin Marianne Ny – am 1. September 2010 ihre Ermittlungen gegen Assange wieder auf, nun wegen „sexueller Nötigung und sexueller Belästigung“. (...)
Assange blieb nach Anklageerhebung zunächst drei Wochen in Schweden, um sich gegebenenfalls einer Befragung zu stellen; laut seinem Anwalt sei er auch zu einer Aussage unter Eid bereit gewesen. Nach Nys eigenen Angaben rief Assange sie schließlich persönlich an, um zu fragen, ob er aus dem Land ausreisen dürfe, was sie erlaubt habe. Er reiste daraufhin „ganz offiziell“ nach Großbritannien aus.
Am 18. November 2010 beantragte die schwedische Staatsanwaltschaft erneut einen Haftbefehl wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung; das zuständige Amtsgericht beschloss einen international wirkenden Haftbefehl. Assange ging in Berufung. Das zweithöchste schwedische Gericht ließ den Haftbefehl bestehen, milderte jedoch den Anklagepunkt der Vergewaltigung auf „minder schwere Vergewaltigung“ ab.