Sag ich ja, über die Höhe des Anteils, die dem Jugendlichen verbleibt, kann man diskutieren, aber m.E. nicht über die grundsätzliche Korrektheit einer solchen Maßnahme.
Bei Pflegeheimbewohnern ist es ja nicht nur die Unterkunft und Verpflegung, die gezahlt wird. Deshalb ist das für Personen mit geringer Rente und/oder wenig Vermögen meist nicht zu stemmen.