Ich würde nicht mal den Unterschied schmecken zwischen Kaffee aus der Filtermaschine und dem Vollautomaten.
Ich würde nicht mal den Unterschied schmecken zwischen Kaffee aus der Filtermaschine und dem Vollautomaten.
Ja, wir saßen alle zusammen als die "Verdächtige" davon erzählt hat. Sie war natürlich geschockt aber die andere meinte der Arzt hätte es nicht für nötig empfunden sie krank zu schreiben. Es ist ja nur ein Verdacht. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Selbst wenn man noch auf Untersuchungsergebnisse wartet, muss man doch schon vorsichtig sein.
Also sollte frau, wenn sie schwanger ist, das haus besser nicht mehr verlassen?
Da draussen könnten ja im bus/beim einkaufen/im cafe/sonstwo kranke bzw krankverdächtige menschen rumlaufen?
Der Arzt wird ja zumindest den Schnelltest gemacht haben. Das ist schon einmal hilfreich. Und was Scharlach und Schwangerschaft betrifft besteht keine Gefahr für Missbildungen, natürlich ist eine Ansteckung mit Infektionskrankheiten besonders in Schwangerschaften immer besonders unangenehm.
Also, ich weiss dass Kinder, wenn der Verdacht auf Scharlach besteht , sofort vom Arzt aus dem Verkehr gezogen werden.
Wenn bei mir so ein Verdacht bestehen würde, ginge garantiert nicht zu einem Seminar oder zur Arbeit. Ich will ja niemand anstecken. Ganz schön rücksichtslos von der Teilnehmerin.
Ja ich finde es auch sehr rücksichtslos. Egal ob jetzt jemand schwanger ist oder nicht.
Ich habe auch eine Bekannte, die freizeitlich Seniorentreffs veranstaltet und dort schon mehrmals mit grippalem Infekt erschienen ist. Wobei sowas bei alten Menschen viel gefährlicher sein kann. Ich verstehe das alles nicht.
Ist das ein freiwilliges Seminar oder eines, wo einem die Teilnahme vom Betrieb sehr nahegelegt wird? Dann könnte ich die Teilnahme der Dame in der möglichen Inkubationszeit schon verstehen, weil der Arzt sie hat nicht hat krankschreiben wollen und sie somit nicht so risikoverdächtig ist. Wie soll sie ihr Fernbleiben dem Betrieb gegenüber begründen, wenn das eine Plichtveranstalung ist und sie keine Krankschreibung hat?
Allerdings wäre es fair gewesen, den anderen Teilnehmern gleich zu Beginn was zu sagen.
Herr - Schmeiss Hirn vom Himmel und lass die Leute es auch benutzen.
Gilt das nicht mehr?
Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen sich an Scharlach und Streptococcus pyogenes Erkrankte sowie einer Infektion verdächtigte Personen nicht in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen) aufhalten. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gegenüber dem Gesundheitsamt eine Meldepflicht.QuelleGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
Personen, die an
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15. Scharlach oder sonstigen Streptocerkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.
...
Was willst du damit sagen? Was soll der Flöter nach dieser Frage?
Anscheinend verstehst du ja Trellomfer Beitrag, ist das ein Insider?
Ich vermute mal, diese „Scharlach-Geschichte“
gehört zur Workshop-Performance, und ist nur
vorgetäuscht.
@Lucky
Bei Workshops, bei denen man sich
nahe kommt, kann man schon mal
schwanger werden.
Das war also witzig gemeint.
Geändert von bauknecht (13-10-2019 um 11:15 Uhr)
Nicht alles, was witzig gemeint ist, ist auch witzig. Besonders bei schlüpfigen Altherrenwitzen.