Nachdem es im letzten November - wie bei medizinethischen Themen üblich - eine Orientierungsdebatte zur Organspende im Bundestag gab (https://www.bundestag.de/dokumente/t...nspende-580078) und mittlerweile das Transplantationsgesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende geändert wurde, findet heute ab 14:05 Uhr die erste Lesung zu zwei Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende (nach dem Tod) statt: es stehen die Widerspruchslösung (jede ist Organspenderin, bis sie wiederspricht) und die Zustimmungslösung (weiterhin freiwillige Entscheidung, ähnlich wie seit 2011) zur Debatte (https://www.bundestag.de/dokumente/t...nspende-646302).
Ausgangspunkt ist die sehr niedrige Anzahl der Organspenden in Deutschland (die sich mit der Entscheidungslösung seit 2011 auch nicht verbessert hat), die den Bedarf bei weitem nicht decken kann, obwohl die Organspendebereitschaft an sich wohl deutlich höher ist. Beide Lösungen setzen auf ein zentrales Register und sehen eine weiter verbesserte Informationsploitik vor, aber die Details unterscheiden sich tweilweise deutlich.
Der Hauptunterschied ist: bei der Widerspruchslösung muss man aktiv werden, wenn man kein Organspender sein will - bei der Zustimmungslösung muss man aktiv werden, wenn die eigenen Organe gespendet werden sollen. Die Widerspruchslösungs-Befürworter argumentieren, dass sich alle Bürger zwangsläufig mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen müssen, damit eine Organentnahme nicht gegen ihren eigentlichen Willen vorgenommen werden kann. Mit der Zustimmungslösung soll soetwas ausgeschlossen werden; also dass jemand "versehentlich" zur Organspenderin wird.
Bundestagsdebatten zu medizinethischen Themen werden nicht selten als "Sternstunden" bezeichnet - vielleicht bekommt das IOFF soetwas ja auch hin.