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  1. #2176
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    PhotoTAN sagt mir gar nichts, allerdings weiß ich, dass meine Bank nur BestSign und ChipTAN nutzt.
    Ich hatte schon einen Generator der Sparkasse, der bei mir auch problemlos funktioniert. Meistens nutze ich jedoch BestSign. Dennoch wollte ich mir, da es mir als zweite Möglichkeit zur Verfügung steht, einen eigenen ChipTAN-Generator zulegen.
    Durch euch lese ich jetzt überhaupt das erstemal von einer angeblichen Kartenbindung? Die Geräte gibt es doch in vielen Banken und auch im Netz zu kaufen, da wäre jede feste Bindung an nur einer Karte absolut kontraproduktiv und ergibt auch gar keinen Sinn.

    Mir ging es primär eben durch der Vielzahl an Geräten in völlig verschiedenen Preisklassen darum, etwas Ordnung oder eine Art Filter in die Sache zu bringen, um vielleicht herauszufinden, was bei den gebotenen Möglichkeiten der Geräte mir wichtig ist.

  2. #2177
    Ich habe inzwischen drei Foto-TAN-Apps auf dem Smartphone, die natürlich jeweils geschützt sind, zwei zumindest nur mit Fingerabdruck. Alles für die Sicherheit!

  3. #2178
    Samuel1985
    unregistriert
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    PhotoTAN sagt mir gar nichts, allerdings weiß ich, dass meine Bank nur BestSign und ChipTAN nutzt.
    Ich hatte schon einen Generator der Sparkasse, der bei mir auch problemlos funktioniert. Meistens nutze ich jedoch BestSign. Dennoch wollte ich mir, da es mir als zweite Möglichkeit zur Verfügung steht, einen eigenen ChipTAN-Generator zulegen.
    Durch euch lese ich jetzt überhaupt das erstemal von einer angeblichen Kartenbindung? Die Geräte gibt es doch in vielen Banken und auch im Netz zu kaufen, da wäre jede feste Bindung an nur einer Karte absolut kontraproduktiv und ergibt auch gar keinen Sinn.

    Mir ging es primär eben durch der Vielzahl an Geräten in völlig verschiedenen Preisklassen darum, etwas Ordnung oder eine Art Filter in die Sache zu bringen, um vielleicht herauszufinden, was bei den gebotenen Möglichkeiten der Geräte mir wichtig ist.
    PushTan ist eine Möglichkeit, ohne Zusatzgeräte, mittels App Tan zu generieren.

  4. #2179
    Ja, wenn es doch aber als Alternative ein Zweitgerät sein soll...
    ...ich würde ja einfach das preiswerteste nehmen.

  5. #2180
    Also mein Chip-Tan Generator von der Sparkasse ist nicht Kartengebunden, meine Tochter nutzt den ebenfalls, wenn sie bei uns ist, allerdings auch Sparkasse.

    Phototan ist nicht mein Gebiet, weiß aber das es schon einigemale bei irgendwelchen Teststudien von den ITlern gehackt worden ist, zumal wenn beide Apps dafür sich auf einem Handy befinden.
    Geändert von alter Mann (08-12-2019 um 05:58 Uhr)

  6. #2181
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    PhotoTAN sagt mir gar nichts
    Es sind wohl beides ChipTAN-Verfahren, die sich durch das, was angezeigt wird und abzuscannen ist voneinander unterscheiden. Etwa in dieser Art:



    Bei mir ist der QR-Code dann noch farbig. Jedenfalls sind die Geräte für diese unterschiedlichen Verfahren nicht kompatibel.

    Wenn es nur als Backup-Lösung dienen soll, kann man mit den etwas fummeligen "Flickercodes" bei ChipTAN optisch sicherlich auch leben.

    Die Smartphone-Lösungen sind mir persönlich nicht so wirklich geheuer.

  7. #2182
    So, das ist jetzt ein bißchen eine spezifische Frage, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen:

    Es geht nicht um die medizinische, sondern eher um die rechtliche Seite.

    Disclaimer: Ich möchte hier keine Rechtsberatung und bin mir im Klaren darüber, dass ein Internet-Forum letztlich nur Meinungen, Laienwissen und Erfahrung beitragen kann.

    Und genau an dieser Erfahrung bin ich interessiert. Oder am Laienwissen.

    Frage: Kann eine einmal gelegte PEG-Sonde, die vor Kenntnis einer Patientenverfügung gelegt wurde, nachträglich entfernt werden, oder gibt es da Probleme, so nach dem Motto: Nee, wenn die jetzt einmal liegt, können wir das nicht mehr entfernen?

    Ist das jemandem schon mal selbst oder im Bekannten/Verwandten/beruflichen Umfeld begegnet?

  8. #2183
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Laienmeinung: gelegte Sonde wieder entfernen ist problematischer als sie gar nicht erst legen zu lassen.
    .

  9. #2184
    Ich zitiere:

    Am 08.06.2005 hat der Bundesgerichtshof diese Wertung dahingehend konkretisiert, dass eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte künstliche Ernährung eine rechtswidrige Handlung sei, deren Unterlassung der Patient gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB (analog) in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann, was auch dann gelte, wenn die begehrte Unterlassung zum Tode des Patienten führen würde (BGH-Beschluss vom 08.06.2005, [2]. Schwierig wird es, wenn der gesetzliche Vertreter des Patienten die Einstellung einer bereits vorgenommenen künstlichen Ernährung verlangt. Der BGH hat in dem erstgenannten Beschluss hierfür eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für erforderlich gehalten.

    quelle: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...wiki/PEG-Sonde
    Geändert von alter Mann (08-12-2019 um 18:22 Uhr)

  10. #2185
    Ja, das ist das Problem, alter Mann. Claudia, ich stimme dir zu. Einmal eine lukrative Maßnahme eingeleitet, wird ungern wieder revidiert, da muss man schon auf Zack sein als Bevollmächtigter.

  11. #2186
    wenn die betroffene person noch kohärent ist, würde ich einen zusatz in die verfügung einpflegen, die die nutzung dieser sonde untersagt!

    meinungen können sich ändern, was irgendwann mal ne gute idee war, muss es nicht bleiben.
    Die einzig relevante Werte-Einteilung in der Postmoderne: Witzig oder Nicht-witzig!

  12. #2187
    Ich verstehe das Wort "kohärent" im diesem Zusammenhang nicht, tanakin.

    Also es geht ja um den Fall, dass ein akuter Notfall vorlag und eine entsprechende notfallmedizinische Versorgung eingeleitet wurde.
    Eine PEG-Sonde gehört zunächst mal nicht dazu und ist, soweit ich weiß, auch unterschriftspflichtig.

    Die Patientenverfügung hat klar definiert, dass diese nicht gelegt werden soll, lag aber zum zu dem Zeitpunkt, wo die Sonde gelegt wurde, noch nicht vor.

    Die Patientenverfügung ist klar und deutlich. Die Meinung hat sich nicht geändert.

    Das habe ich jetzt aber nur zur Erklärung geschrieben, weil ich dachte, es gäbe vielleicht auch eigene Erfahrungen.

  13. #2188
    Ich suche ein hübsches Schlüsseletui. Weiß jemand, wo man das bekommen könnte, egal ob einen Laden oder eine Internetseite? Ich hab bisher einen Schlüsselbund, aber die Schlüssel kratzen in meiner Handtasche oft am Handy, weshalb ein Etui wohl besser ist. Und egal wo ich schaue, ich finde immer nur diese typischen Leder-Etuis, die auch schon meine Eltern und Großeltern hatten. Kennt ihr vielleicht irgendeinen Laden, wo es die in moderner und stylischer gibt, vielleicht aus Stoff oder mit ansprechendem Muster?

  14. #2189
    "Your body is not a temple, it's an amusement park. Enjoy the ride." - Anthony Michael Bourdain


  15. #2190
    psychrophil Avatar von Zehnkämpferin
    Ort: gerne im Schnee
    Bei etsy gibt es einige.


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