Der Tauss hat aber keine Ämter mehr, ausser im Vorstand bei den Putin Adepten der "West Ost Gesellschaft" und lebt privat, ist sowieso im Ruhestand. Er war 15 Jahre lang Bundestagsabgeordneter, da wird auch eine schöne Rente vorhanden sein.
Der Tauss hat aber keine Ämter mehr, ausser im Vorstand bei den Putin Adepten der "West Ost Gesellschaft" und lebt privat, ist sowieso im Ruhestand. Er war 15 Jahre lang Bundestagsabgeordneter, da wird auch eine schöne Rente vorhanden sein.
Vielleicht gelingt es mir, im Zuge meiner höheren Menschwerdung mich vom Trash-Fernsehen komplett zu verabschieden. Noch aber bin ich nicht so weit. - Heinz Strunk
Davor gab es diese Anlaufstellen erst recht nicht und ohne den Wandel, der Ende der 60er eingeläutet wurde und sich dann in den in den 70er ausformte, wären sie auch heute nicht denkbar. Was sich überhaupt in den 70er im Familienstand zu Gunsten der Frauen geändert hat, kann ich hier nicht aufzählen, da es den Rahmen sprengen würde. Was aber erwähnt werden muss, ist der erfolgreiche Kampf gegen den § 219. Den jetzt wegen der zunehmend puritanischeren Auslegung der Doktrinen auch noch unter den Bus zu werfen, halte ich dann doch für bedenklich.
Nur mal zum Thema Vorverurteilung und "Geständnis"/geständige Einlassung.
https://www.bunte.de/stars/star-life...ch-zu-ihm.html
Nicht, dass die Bunte so eine zuverlässige Quelle wäre und der Artikel beantwortet die (mich interessierende) Titelfrage zur Freundin nicht. Aber der letzte
Absatz zeigt recht deutlich, dass ein zunächst oder angeblich abgegebenes "Geständnis" die Sachlage nicht immer und automatisch klärt. Mal sehen, wie
die Sache im Prozess beurteilt wird.
Metzelders Anwalt hat sich wohl bei RTL zu Wort gemeldet:
https://www.welt.de/sport/article230...schrocken.html
„Es waren gerade nicht eine ganze Menge. Das ist ja das Problem, das wird immer maßlos übertrieben. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Benutzen eines Bildes in der Strafbarkeit ganz erheblich unter dem angesiedelt sein muss, was dann beim tatsächlichen Missbrauch erfolgen muss.“
... mögliche Reue
„Er weiß, was er gemacht hat. Er weiß auch, dass man das als Fehler bezeichnen kann.
https://www.rtl.de/cms/metzelder-anw...l-4744817.html
RA Sommer im Interview:
"Es sei um die Suche nach einem sexuellen "Kick" gegangen. "Und irgendwann gibt es diesen Kick auch mit Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte", so der Jurist."
Zuletzt war die Rede davon, es sei immer noch offen, ob sein Smartphone manipuliert worden sei. Warum auch immer man in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Hauptverhandlung diesen Weg gewählt hat - diese Version scheint die Verteidigung offenbar aufgegeben zu haben. In die Richtung geht auch der Hinweis auf die therapeutische Behandlung des Angeklagten.
Teile dieses Interviews kamen ja auch in der 18.45 Ausgabe der RTL News.
Auf mich wirkt dieser Anwalt schon ein wenig...dubios. Das gespräch war wohl ziemlich zusammengeschnitten, aber wenn seine Antworten einen Hinweis auf seine Strategie geben können, bezweifle ich, dass diese Strategie aufgeht.
"Suche nach dem Kick", "Bilder von jungen Frauen, die sie und ich auch attraktiv findne würde".. ja, und dazwischen sind halt zwei oder drei Aufnahmen, die da nicht hätten sein sollen. Nicht sehr überzeugend.
Damit hat sich Metzelder keinen Gefallen getan und ich hätte ehrlich gesagt auch damit gerechnet, dass man da einen Äußerungsrechtlicher hinsetzt, der das gut verpackt. Er hat laut Medienberichten wohl 4-6 Anwälte für unterschiedliche Bereiche und der Strafverteidiger war geradezu peinlich. Der hier schon zitierte Satz "Dass man das als Fehler bezeichnen kann" hat mich fast unfreiwillig in Lachen ausbrechen lassen. Einzig sinnvoll war allenfalls der Hinweis, dass der Unrechtsgehalt des Bildbesitzes/Verbreitung ein deutlich anderer ist als der der Herstellung bzw. des tatsächlichen Missbrauchs. Ewas, was offensichtlich ist,hier im thread und sonst aber durchaus nicht für jeden einsichtig scheint. Etwas überrascht war ich sonst nur von der vermutlich sehr ehrlichen Aussage, dass sich fast alle von Metzelder abgewandt haben. Das war zu erwarten, aber ich hätte nicht gedacht, dass das im TV so freimütig kundgetan wird, eher erst vor Gericht.
Die Bezeichnung als Fehler finde ich nicht so problematisch, eine strafbare Handlung ist ein Fehler. Ich hatte ein Problem mit der Formulierung "Man kann es einen Fehler nennen. Das klingt so harmlos, als könne, müsse man aber nicht. Dabei stellen die vorgeworfenen Taten unzweifelhaft ein "Fehler". Man könnte höchstens wegen der Unschuldsvermutung, da noch keine Verurteilung vorliegt, diese Formulierung wählen.
Aber selbst wenn das gemeint gewesen sein sollte, was ich im Hinblick auf die sonstigen Äußerungen bezweifle, waren die Formulierung und das Interview mehr als ungeschickt.
Heute begann der Prozess gegen Herrn Metzelder, der angab, seine ganzen Auszeichnungen, die er für seine ehrenamtliche Arbeit erhalten hat, zurückgeben zu wollen. Na, denn
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-17317527.html