Guten Morgen, lange nicht mehr gemeldet. Vorhin bekamen wir unser Ergebnis ... ich habe 11 Punkte also eine 2 :-O
Glückwunsch!
Hat denn irgendeiner unserer Tipps was dazu beigetragen?
Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.
Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.
Danke euch erstmal :-) Ein paar Tipps haben mir da schon geholfen. Komischerweise konnt ich mir nix behalten, daher ja der Thread ;-) aber wenn wer was gefragt hat, konnt ich alles runterrasseln :-D
"Wichtig ist, was hinten rauskommt" (Kohl). Glückwunsch!
Danke noch euch beiden
“Von allen Dingen, die ich verloren habe, vermisse ich mein Hirn am meisten.”
(Ozzy Osbourne)
Ich habe die Tage erst wieder einen 16stündigen "Lernen lernen" Kurs besucht, ggf. wäre dies ja auch was für dich?
Ich selbst kenne meinen Lerntypen zwar sehr genau, aber ich habe wieder echt gute Hilfsmittel an die Hand bekommen und bin begeistert wie es mir aktuell beim Lernen hilft.
Guten Morgen, was soll ich sagen, es ist wieder ein Jahr rum und der 2. Teil der schriftlichen ersten Teilprüfung an 2 Tagen (Verwaltungsrecht/Ordnungsrecht und Privatrecht sowie Personalrecht/Organisationsmanangement und Personalmanagement) steht an, Ende Oktober also in viereinhalb Wochen.
Mir gehts gar nicht gut, da ich wirklich Angst vor diesen beiden Prüfungen habe Die Klausuren in Verwaltungsrecht und Privatrecht, die wir letztens geschrieben haben (halt um auch zu gucken wie der Wissenstand ist) sind bei mir mit einer 5 und einer 6 geendet Läuft ... Ich lern wieder auswendig und Vieles bleibt wieder mal nicht hängen. Ja, ich weiß letztes Jahr habe ich eine 2 geschrieben, aber die wird es nicht werden dieses Jahr, mein Ziel ist eine 4 nach den Generalproben. Ich bin echt oft nah am Wasser gebaut und denke mir, schmeiss den Rotz hin, was musstest du in dem Alter noch sowas anfangen, nachdem deine Ausbildung 20 Jahre her ist. Ich lese mir 2 mal jeden Tag z. Zt. mein Lernmaterial, dass ich mir erstellt habe (die ausgearbeiteten Fälle usw.) durch.
Riesenhorror habe ich in Verwaltungsrecht (vielleicht kennt sich ja hier wer damit aus und es sagt wem was) vor den §§ 48 und 49 HVwVfG. Es wird in der Prüfung gutachterlich ein Widerpruch zu prüfen sein, die Zulässigkeit und die Begründetheit. Wir haben Fälle mit einer Untersagung eines Gewerbes oder einem Beschäftigungsverbot geübt, dass wäre evtl. für mich noch machbar, einen Wiederspruch mit den 2 genannten §§ wäre wohl mein Untergang
Ich träume jetzt schon jede Nacht irgendeinen Mist von der Prüfung. Sorry, musst mich da wieder mal ausheulen
“Von allen Dingen, die ich verloren habe, vermisse ich mein Hirn am meisten.”
(Ozzy Osbourne)