.... Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode von Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten durften. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt und Besitz entzogen werden. Als Begründung spielte vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wäre. Festgelegt wurde daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren. 1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen Gläubigen verboten, einen Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II. verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe. ...
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...Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, […] Amt und Benefizium“ verlieren (Kanon 6) und dass Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.
Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der lateinischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zuständigen Ortsbischofs allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit auch für Priester des lateinischen Ritus erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zum Katholizismus konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens). ...