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  1. #1

    eine verkehrsrechtliche Frage...

    ....habe ich. Wie sieht es aus, wenn jemand auf einem Privatgelände fremd parkt? Abschleppen habe ich mir sagen lassen ist insofern problematisch, als das der Beauftragende erstmal in Vorkasse treten muss, also nicht so wie das ist, wenn das Ordnungsamt einen abschleppen lässt. Wenn ich dazu aber keine Lust habe, darf ich mich dann so vor das fremde Auto stellen, dass er nicht mehr rauskommt. Ich muss ja schließlich auch irgendwo parken. Ist ja mein Privatgelände. Da kann ich ja schließlich machen, was ich möchte, oder.

    Schön wäre es, wenn jemand das aus berufenem Mund beantworten könnte. Danke.

  2. #2
    Elina²
    unregistriert
    Berufener Mund?
    Eher Leidgeplagte!

    Je nach Laune parke ich sie so zu, dass gar nichts mehr möglich ist. Und manchmal lasse ich mittlerweile abschleppen auf eigene Kosten. Aber so doof es klingt: Das muss man sich leisten können!

  3. #3
    Elina²
    unregistriert
    Berufener Mund?
    Eher Leidgeplagte!

    Je nach Laune parke ich sie so zu, dass gar nichts mehr möglich ist. Und manchmal lasse ich mittlerweile abschleppen auf eigene Kosten. Aber so doof es klingt: Das muss man sich leisten können!

  4. #4
    Also ich bin kein "berufener Mund", aber ich meine zu wissen, dass du ihn maximal anzeigen kannst. Wenn du ihn am wegfahren hinderst, gilt das als Nötigung oder so.

  5. #5
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von kernseife Beitrag anzeigen
    Ist ja mein Privatgelände. Da kann ich ja schließlich machen, was ich möchte, oder.
    Aber nicht mit anderen Menschen oder deren Eigentum.

    Wenn das regelmäßig passiert, würde ich eine Lösung suchen, wie man das im Vorfeld unterbinden kann oder die Hemmschwelle erhöhen.
    Bei einem Parkplatz haben wir zB ein Nummernschild angebracht. Seitdem steht da kaum noch einer. Mit „Privat“ hatte das nicht geklappt. Aber wenn das Kennzeichen nicht passt, scheint man sich weniger zu trauen. Vielleicht, weil das für alle offensichtlicher ist?

    Oder diese Metalldinger, die man umklappen kann?

  6. #6
    Zitat Zitat von Elina² Beitrag anzeigen
    Berufener Mund?
    Eher Leidgeplagte!

    Je nach Laune parke ich sie so zu, dass gar nichts mehr möglich ist. Und manchmal lasse ich mittlerweile abschleppen auf eigene Kosten. Aber so doof es klingt: Das muss man sich leisten können!
    Kann man sich die Abschschlepp kosten vom Verursacher wieder holen? Oder bleibt man auf dem Geld sitzen?

  7. #7
    ja, das mit der Nötigung habe ich mir auch gedacht. Wobei man aber fragen kann, wer nötigt hier wen? Darf die Polizei oder wer auch immer auf MEINEM Privatgelände mein Wagen abschleppen, weil ich einen FREMDEN DER DA NICHT STEHEN DARF die Ausfahrt verwehre?

    Ja und wiederholen geht wohl, wie auch immer. Dazu kann ich aber nix genaues sagen.Ist aber jedenfalls mit Stress und viel Arbeit verbunden. Will man ja auch nicht unbedingt.

  8. #8
    Bekommt der Abgeschleppte nicht erst nach Zahlung sein Auto wieder?

  9. #9
    Zitat Zitat von kernseife Beitrag anzeigen
    ja, das mit der Nötigung habe ich mir auch gedacht. Wobei man aber fragen kann, wer nötigt hier wen? Darf die Polizei oder wer auch immer auf MEINEM Privatgelände mein Wagen abschleppen, weil ich einen FREMDEN DER DA NICHT STEHEN DARF die Ausfahrt verwehre?

    Ja und wiederholen geht wohl, wie auch immer. Dazu kann ich aber nix genaues sagen.Ist aber jedenfalls mit Stress und viel Arbeit verbunden. Will man ja auch nicht unbedingt.
    In deinem Fall ist es egal, ob der Falschparker auf deinem Parkplatz parkt, denn DU nötigst ihn, indem er nicht wegfahren kann.
    Wenn dich das wirklich so extrem stört, dann abschleppen lassen, auch wenn du in Vorkasse treten mußt.
    Oder versuchen, den Platz mit so einem Poller zu blockieren, den nur du durch Schlüssel wegklappen kannst.


    Hast du den Verursacher schon mal direkt drauf angesprochen? Vielleicht ist ihm gar nicht klar, dass das dein Privatpatkplatz ist

  10. #10
    Bastard Operator from Hell Avatar von Grizu I.O.F.F. Team
    Häng ein Schild auf mit einer Parkgebührenordnung, und schicke ihm jedes Mal eine Rechnung!

  11. #11
    In Deutschland ist es doch ganz klar geregelt und ich würde auch genau so verfahren:

    https://www.bussgeldkatalog.org/priv...z-abschleppen/

    Ich würde wohl in vorleistung gehen und den namen des abschleppers nur gegen Rückerstattung rausrücken! Im beisein der polizei, falls der besitzer üsselig wird...

  12. #12
    optimistischer Single Avatar von Nosferata
    Ort: im halbvollen Bett
    Zitat Zitat von tanakin Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist es doch ganz klar geregelt und ich würde auch genau so verfahren:

    https://www.bussgeldkatalog.org/priv...z-abschleppen/

    Ich würde wohl in vorleistung gehen und den namen des abschleppers nur gegen Rückerstattung rausrücken! Im beisein der polizei, falls der besitzer üsselig wird...
    Um die Höhe der Kosten zu dokumentieren, muss man ihm aber die Rechnung zeigen. Dann kann er ja selber lesen, wer das Abschleppunternehmen ist.

    Ich finde, für den betroffenen Parkplatzbesitzer ist das immer noch alles viel zu umständlich...

    In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.
    Aber erstmal zahlste selber...

    Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
    Klar, und ICH hab den ganzen Papierkram und Behördenkram an der Backe...
    Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.


    Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.

  13. #13
    Zitat Zitat von kernseife Beitrag anzeigen
    ....habe ich. Wie sieht es aus, wenn jemand auf einem Privatgelände fremd parkt? Abschleppen habe ich mir sagen lassen ist insofern problematisch, als das der Beauftragende erstmal in Vorkasse treten muss, also nicht so wie das ist, wenn das Ordnungsamt einen abschleppen lässt. Wenn ich dazu aber keine Lust habe, darf ich mich dann so vor das fremde Auto stellen, dass er nicht mehr rauskommt. Ich muss ja schließlich auch irgendwo parken. Ist ja mein Privatgelände. Da kann ich ja schließlich machen, was ich möchte, oder.

    Schön wäre es, wenn jemand das aus berufenem Mund beantworten könnte. Danke.
    Du darfst ihn abschleppen lassen, musst dies aber bezahlen. Im Zweifel musst Du die Kosten einklagen.
    Zuparken darfst Du ihn nicht weil, wie schon gesagt wurde, Nötigung.

    Ist es immer der gleiche oder sind es unterschiedliche Fahrzeuge?

  14. #14
    Elina²
    unregistriert
    Nötigung stimmt nur bedingt. Wenn ich nicht mehr anders parken kann und derjenige auf meinem Grund steht, darf ich auch so parken, dass derjenige nicht mehr wegkommt.

    Abschleppen spricht sich im Übrigen rum und hat mehr Gewicht als zu parken, auch wenn es erstmal teurer ist, schont es die Nerven.

  15. #15
    Zitat Zitat von Elina² Beitrag anzeigen
    Nötigung stimmt nur bedingt. Wenn ich nicht mehr anders parken kann und derjenige auf meinem Grund steht, darf ich auch so parken, dass derjenige nicht mehr wegkommt.
    Nein. Die Rechtslage ist da recht eindeutig und darum ging es kernseife ja:

    Außerdem gilt: Wer feststellen muss, dass sein privater Parkplatz zugeparkt ist, also schon ein Fahrzeug dort steht, darf dieses nicht zuparken. Obwohl es sich um den eigenen Parkplatz handelt, gilt ein solches Verhalten als Nötigung.
    https://www.bussgeldrechner.org/zuparken.html


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