Rappen können sie beide nicht, das stimmt. War trotzdem gerade irgendwie nen witziger Dialog.
Rappen können sie beide nicht, das stimmt. War trotzdem gerade irgendwie nen witziger Dialog.
Zu Sunny und Tuner:
Ja das war schon lustig, so ist es nicht.
Ich fand Erik ja schon eine zeitlang sehr angenehm und jetzt ist er wirklich angepasst geschrieben mit manchmal noch etwas drin von früher, aber er gefällt mir mit Toni doch gut.
Ich könnte Dr. B so ins Gesicht springen!!!
Wieso ist es immer so: Ein Pärchen albert rum hat einen wunderschönen Tag und dann kommt einer mit dem Hammer , in dem Fall Post vom Jugendamt?
Geändert von Finchen2062013 (28-01-2020 um 19:15 Uhr)
Danke.
Lilly
Verschwende deine Energie nicht an Menschen, die es nicht wert sind.
Shirin, sehr schön!
Jetzt kommt wieder wie bei jedem Soap Baby das gleiche:
,,Du wolltest Emma heute nehmen." (eine Mutter muss ihr Kind nehmen), finde ich ganz toll, den Dialog
,,Nee gerade ganz schlecht."
,,Wir brauchen einen KITA Platz."
Bin ich froh, dass Erik mit offenen Karten bei Toni spielt.
Schon witzig Gerner erwähnt den Fasan und keiner der Anwesenden kennt den. Alexanders Rollenwechsel war erst als der schon abgebrannt war.
Was für ein schäbbiger Ton von der Jugendamtstante.
Geändert von Finchen2062013 (29-01-2020 um 19:15 Uhr)
Ja ganz toll mal wieder, Unterhalt darf er zahlen aber kennenlernen will sie ihren Vater nicht. da könnte ich doch schon glatt wieder kotzen
Das ist überhaupt kein Blödsinn, und es wäre schön, wenn Du einen Weg finden würdest, mit dem Finchen-Bashing aufzuhören. Die Unterhaltspflicht entfällt nur in der Theorie einfach so, in der Praxis musst Du den Missbrauch auch beweisen, und bekanntlich ist das absolut nicht leicht. Wenn also nichts aktenkundig ist, dann wird ein solches Kind es sehr schwer haben, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen, denn die blosse Behauptung wird nicht ausreichen.
Natürlich musst Du das nachweisen, sonst könnte es ja JEDER behaupten und niemand wäre mehr unterhaltspflichtig
Es gibt da sehr eindeutige Urteile seitens des BGH.
Unabhängig davon hat es nichts mit "Bashing" zu tun wenn man widerspricht wenn jemand Unfug als Fakt darstellt. Eventuell liest es ein Betroffener und glaubt so einen Quatsch noch.