Mittlerweile ergingen gegen die beschuldigten Frauen Strafbefehle. Die Damen haben Einspruch eingelegt, weswegen es in der Sache zu einer Hauptverhandlung kommen wird. klick
Unter "hohe Geldstrafe" kann ich mir jetzt alles zwischen 5.000 und 50.000 Euro vorstellen.
Um wenigstens eine öffentlichkeitswirksam Abschreckungs-Wirkung zu erreichen, hätte man empfindlich hohe Geldstrafen verhängen sollen und zwar in der Höhe des tatsächlich entstandenen Millionenschadens.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...rechtskraeftigAngeklagte akzeptieren Strafen für Affenhaus-Brand
Nach dem Brand im Affenhaus im Krefelder Zoo am Jahreswechsel wird es laut Gericht nun doch zu keiner Hauptverhandlung kommen. Zwei der drei Angeklagten hatten zunächst Einspruch gegen gegen ihre Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung eingelegt, diese aber zurückgenommen. Die dritte Frau gehe nun nur noch gegen die Höhe der Tagessätze vor. Damit seien alle Strafbefehle rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Krefeld mit.
Da haben die Damen aber verdammt grosses Glück gehabt.
Geholfen hat Ihnen sicher, dass sie sich freiwillig gemeldet und gestellt haben.
"Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)
Im Vergleich zu dem entstandenen Schaden ist das richtig billig. Schade, hätte mir eine empfindlichere Strafe gewünscht. Aber naja, das bringt die Tiere auch nicht zurückDie drei beschuldigten Frauen hatten im Sommer Strafbefehle über jeweils 180 Tagessätze bekommen. Eine sollte damit 1.800 Euro zahlen, die beiden anderen jeweils 9.000 Euro.
Hoffen wir einfach mal, dass das Unglück ein Weckruf für viele andere Menschen in ganz Deutschland war.
Die Tagessätze richten sich nach den finanziellen Gegebenheiten der Verurteilten. Bei einem Multimillionär wären die Summen merklich höher. Deshalb denke ich, dass es für die drei Personen schon empfindliche Strafen sind. Es bringt ja auch nichts, wenn man sie in die Privatinsolvenz treibt.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
Wie schon weiter oben genannt, richtet sich die Gesamthöhe der Geldstrafe nicht nach dem entstandenen Schaden und müssen eventuelle Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geklärt werden. Eine verhängte Geldstrafe kann auch in Raten gezahlt, durch eine Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen" oder auch "abgearbeitet" werden, aber sie bleibt trotz einer Privatinsolvenz bestehen. Der Tagessatzhöhe von 10 Euro entsprechend scheint die eine Angeklagte über ein Nettoeinkommen von 300 Euro im Monat zu verfügen; die anderen zwei über 1.500 Euro.
Entscheidend ist für mich, dass sie sich unverzüglich selbst gemeldet und damit gestellt haben.
Hätten sie geschwiegen, wäre vermutlich kein Täter festgestellt worden. Mutwillig haben sie den Schaden gewiss nicht angerichtet. Da haben wir in unserem ach so schönen und geliebten Lande ganz andere Figuren.
"Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)
Ja, das denke ich auch. Zumal die Beweislast, dass es wirklich ihre waren, die das Unglück ausgelöst haben, schwer fallen dürfte.