Das klingt ja nun sehr verschwörungstheoretisch. Und entbehrt jeder Grundlage.
Es gibt nun mal kein allgemeines Benutzungsverbot, sondern sehr unterschiedlich formulierte Reglementierungen, die meist in Brandschutzverordnungen oder Feuerwehrgesetzen enthalten sind. Ein länderspezifisches Brandschutzgesetz ist aber nicht dafür zuständig, ein allgemeines Besitzverbot auszusprechen.
Zur Frage, was kann man mit den Dingern machen, wenn man sie doch nicht benutzen darf:
Man kann sie z.B. herstellen und damit handeln.
Vor allem aber: Die Benutzung ist nicht generell verboten. Man kann sie sie beispielsweise wie eine Art Fesselballon über dem eigenen, gut gewässerten Grundstück betreiben. Diese Art der Nutzung wäre wahrscheinlich in vielen Bundesländern genehmigungsfähig.