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  1. #346
    Zitat Zitat von Eisperlchen Beitrag anzeigen
    Den beiden Schimpansen Bally und Limbo geht es besser - Männchen Limbo zeigt auch wieder Imponierverhalten:

    https://www.spiegel.de/panorama/gese...LMXoc8#ref=rss
    Er sträube sein Fell, klopfe laut gegen Metalltüren und wedle mit Ästen, sagte eine Sprecherin des Zoos.
    Wie peinlich ist das denn? Wem will er damit imponieren?

  2. #347
    Mittlerweile ergingen gegen die beschuldigten Frauen Strafbefehle. Die Damen haben Einspruch eingelegt, weswegen es in der Sache zu einer Hauptverhandlung kommen wird. klick

  3. #348
    Unter "hohe Geldstrafe" kann ich mir jetzt alles zwischen 5.000 und 50.000 Euro vorstellen.

    Um wenigstens eine öffentlichkeitswirksam Abschreckungs-Wirkung zu erreichen, hätte man empfindlich hohe Geldstrafen verhängen sollen und zwar in der Höhe des tatsächlich entstandenen Millionenschadens.

  4. #349
    hält tapfer durch Avatar von Wunderbar
    Ort: Bayern Mitte
    Zitat Zitat von golfern Beitrag anzeigen
    Unter "hohe Geldstrafe" kann ich mir jetzt alles zwischen 5.000 und 50.000 Euro vorstellen.

    Um wenigstens eine öffentlichkeitswirksam Abschreckungs-Wirkung zu erreichen, hätte man empfindlich hohe Geldstrafen verhängen sollen und zwar in der Höhe des tatsächlich entstandenen Millionenschadens.
    Geldstrafen sind nur möglich, wie sie das Strafgesetzbuch vorsieht.
    Und die Höhe richtet sich nicht nach dem Schaden. Dafür kann der Zoo bzw. der Betreiber des Zoos die Frauen zivilrechtlich verklagen, dass sie die Höhe des Schadens ersetzen.

  5. #350
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Wer schreibt denn jetzt die Texte für Max Giesinger und Co.?

  6. #351
    Angeklagte akzeptieren Strafen für Affenhaus-Brand

    Nach dem Brand im Affenhaus im Krefelder Zoo am Jahreswechsel wird es laut Gericht nun doch zu keiner Hauptverhandlung kommen. Zwei der drei Angeklagten hatten zunächst Einspruch gegen gegen ihre Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung eingelegt, diese aber zurückgenommen. Die dritte Frau gehe nun nur noch gegen die Höhe der Tagessätze vor. Damit seien alle Strafbefehle rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Krefeld mit.
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...rechtskraeftig

  7. #352
    Da haben die Damen aber verdammt grosses Glück gehabt.

    Geholfen hat Ihnen sicher, dass sie sich freiwillig gemeldet und gestellt haben.
    "Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)

  8. #353
    Die drei beschuldigten Frauen hatten im Sommer Strafbefehle über jeweils 180 Tagessätze bekommen. Eine sollte damit 1.800 Euro zahlen, die beiden anderen jeweils 9.000 Euro.
    Im Vergleich zu dem entstandenen Schaden ist das richtig billig. Schade, hätte mir eine empfindlichere Strafe gewünscht. Aber naja, das bringt die Tiere auch nicht zurück

    Hoffen wir einfach mal, dass das Unglück ein Weckruf für viele andere Menschen in ganz Deutschland war.

  9. #354
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Die Tagessätze richten sich nach den finanziellen Gegebenheiten der Verurteilten. Bei einem Multimillionär wären die Summen merklich höher. Deshalb denke ich, dass es für die drei Personen schon empfindliche Strafen sind. Es bringt ja auch nichts, wenn man sie in die Privatinsolvenz treibt.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  10. #355
    Zitat Zitat von -La.Crema- Beitrag anzeigen
    Im Vergleich zu dem entstandenen Schaden ist das richtig billig. Schade, hätte mir eine empfindlichere Strafe gewünscht. Aber naja, das bringt die Tiere auch nicht zurück

    Hoffen wir einfach mal, dass das Unglück ein Weckruf für viele andere Menschen in ganz Deutschland war.
    Das ist doch nur die strafrechtliche Seite. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind dadurch nicht berührt.

  11. #356
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Die Tagessätze richten sich nach den finanziellen Gegebenheiten der Verurteilten. Bei einem Multimillionär wären die Summen merklich höher. Deshalb denke ich, dass es für die drei Personen schon empfindliche Strafen sind. Es bringt ja auch nichts, wenn man sie in die Privatinsolvenz treibt.
    180 Tagessätze entsprechen der Hälfte des Jahresnettoeinkommens. Das tut schon weh.

    Und wenn dann noch gegen sie Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollten, kann es (ohne Haftpflichtversicherung) schon ruinös werden.
    Geändert von juzwi (14-12-2020 um 16:04 Uhr)

  12. #357
    Wie schon weiter oben genannt, richtet sich die Gesamthöhe der Geldstrafe nicht nach dem entstandenen Schaden und müssen eventuelle Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geklärt werden. Eine verhängte Geldstrafe kann auch in Raten gezahlt, durch eine Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen" oder auch "abgearbeitet" werden, aber sie bleibt trotz einer Privatinsolvenz bestehen. Der Tagessatzhöhe von 10 Euro entsprechend scheint die eine Angeklagte über ein Nettoeinkommen von 300 Euro im Monat zu verfügen; die anderen zwei über 1.500 Euro.

  13. #358
    Nash
    unregistriert
    Zitat Zitat von maxine Beitrag anzeigen
    Das ist doch nur die strafrechtliche Seite. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind dadurch nicht berührt.
    Letztlich ist es ja so, dass sie zwar widerrechtlich diese Laternen zündeten, aber natürlich nicht beabsichtigten, das Affenhaus abzufackeln. Und deswegen springt dafür sehr wahrscheinlich die Haftpflichtversicherung ein.

  14. #359
    Zitat Zitat von Nash Beitrag anzeigen
    Letztlich ist es ja so, dass sie zwar widerrechtlich diese Laternen zündeten, aber natürlich nicht beabsichtigten, das Affenhaus abzufackeln. Und deswegen springt dafür sehr wahrscheinlich die Haftpflichtversicherung ein.
    Entscheidend ist für mich, dass sie sich unverzüglich selbst gemeldet und damit gestellt haben.

    Hätten sie geschwiegen, wäre vermutlich kein Täter festgestellt worden. Mutwillig haben sie den Schaden gewiss nicht angerichtet. Da haben wir in unserem ach so schönen und geliebten Lande ganz andere Figuren.
    "Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)

  15. #360
    Ja, das denke ich auch. Zumal die Beweislast, dass es wirklich ihre waren, die das Unglück ausgelöst haben, schwer fallen dürfte.


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