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Wenn ein Musikklub sich auf 2G beschränkt dann sind keine Abstandsgebote mehr einzuhalten.
Hamburg führt für Veranstalter und Gastronomen ein „2G-Optionsmodell“ ein. Wie der Senat der Hansestadt am Dienstag beschloss, dürfen diese ihre Dienstleistungen dann freiwillig nur noch für Geimpfte und Genese anbieten und werden im Gegenzug von nicht mehr erforderlichen Corona-Schutzauflagen befreit. Dadurch können sie etwa mehr Besucher einlassen oder eine freie Platzwahl ohne obligatorische Abstandsgebote anbieten.Die Option richtet sich demnach unter anderem an Theater, Kinos, Musikklubs, Messebetreiber, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder, und Fitnessstudios. Auch Veranstalter von Sportveranstaltungen mit Besuchern, Volksfesten oder Bildungskursen sollen sie nach eigener Abwägung anwenden können. In Innenräumen müssen sie aber vorerst weiterhin das Tragen medizinischer Masken vorschreiben. Der Senat kündigte scharfe Kontrollen an. Sollten Betreiber am Einlass nicht genau kontrollieren, drohen ihnen hohe Bußgelder.In „Livemusikspielstätten und Musikclubs“ (nach §18, Absatz 2 der Verordnung) sind außerdem Stehplätze erlaubt. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 1300 Menschen sein, ansonsten maximal 2000. In Innenräumen gilt hier auch die Maskenpflicht weiter.