https://www.faz.net/aktuell/politik/...-16652138.htmlVerbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig
Am Mittwoch haben die Karlsruher Richter ihr Urteil verkündet und das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht sieht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter erklärten deshalb das im Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot für nichtig.
Endlich gibt es eine gewisse Rechtssicherheit.
Strafgesetzbuch (StGB) § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.