Selbst wenn man da 20 Mann mit Stadionverbot belegen würde, rücken einfach 20 Mann, die die gleichen Interessen vertreten nach. Gewaltausübung, Drohungen und Einschüchterungen machen es möglich.
Wie viele Jahre geht das jetzt schon so? Der Verein oder Fanszenen haben da nicht wirklich viele Optionen diese stetige Unterwanderung zu unterbinden.
Bis heute kam es im Stadion zu keinen weiteren klaren Statements gegen Nazis durch die drei großen Dortmunder Ultra-Gruppierungen.In anderen Kurven hast du doch oft Statements gegen Rassismus, Homophobie, etc. In Dortmund auf der Süd scheint es nicht mehr möglich sich derart zu positionieren. VerlorenSo lassen sich auch die triumphierenden Zeilen des Neonazis Brück aus dem April im Magazin "N.S. Heute" erklären: "Mittlerweile sind politische Aussagen aus der Fanszene selbst auf der Südtribüne nicht mehr zu finden (...)", vielmehr hätten "Selbstreinigungskräfte innerhalb der Fanszene den Linksruck beendet".
Joa, das ging ja immer durch die Presse. Dorstfeld. Jetzt hatte ich länger nichts mehr gelesen. Wenn ich den Artikel richtig deute, haben sie mittlerweile die Kurve komplett übernommen. Keine Auseinandersetzung mehr, nichts worüber sonst gerne berichtet wird. Mission Kurvenübernahme scheinbar abgeschlossen?!
Mir fehlen die kritischen Spruchbänder aus den Kurven. Dabei gäbe aktuell soviel zu kommentieren
Ich pack das mal hier rein.
Landgericht Köln verbietet Polizisten anlasslose Videoüberwachung von Fanblöcken
Dieses erlaubt den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen nur dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Die Polizisten argumentierten im Fall von 2016 damit, dass aus der Gruppe bereits in der Vergangenheit Straftaten begangen worden seien, zum Zeitpunkt der Videoaufnahmen allerdings nicht.
Das Landgericht Köln entschied deshalb, dass die Verwertung der polizeilichen Videoaufzeichnungen einem sogenannten Beweisverwertungsverbot unterliegen. Der zuständige Richter stellte damit den Schutz der Grundrechte der Fußballanhänger höher als die Strafverfolgungsinteressen der Polizei.
Sie filmen mich ins Gesicht.
Man gibt doch beim Kauf eines Tickets sowieso die Rechte auf sein Bild ab im Stadion.
Finde das Urteil lächerlich. Kann man ja dann überall ausweiten, und jede Videoaufzeichnung ist nicht mehr als Beweis gültig.
Oder heißt es nur, die Polizei darf nicht filmen, aber der Stadionbetreiber schon? Dann sollen die Stadionbetreiber die Blöcke filmen, und es der Polizei aushändigen.
Ich denke nicht, dass das bei Amateurspielen zutrifft bzw. dort auf den Karten oder in der Stadionverordnung steht.
Der Stadionbetreiber filmt da auch eher nicht und wird daher nichts der Polizei aushändigen können.
Schön finde ich ja:
„Auf den Aufnahmen sieht bzw. hört man eine große Gruppe meist halbnackter, teilweise etwas schwabbeliger junger Männer die trommeln, brüllen und grölen. Das sind, je nach persönlicher Sichtweise, Geschmacklosigkeiten oder Besonderheiten gemeinsamer Freizeitgestaltung, in keinem Fall aber Straftaten“, teilte das Gericht zu diesem Fall mit.
Geändert von Tante Charlie (18-08-2021 um 14:07 Uhr)
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BGH-Urteil
Kollektivstrafen für Fußballvereine in der Kritik
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der DFB Clubs bei Fehlverhalten der Fans weiter zur Kasse bitten darf. Diese Entscheidung steht in der Kritik, weil es sich dabei um so genannte Kollektivstrafen handelt. Die Fans sprechen von Sippenhaft.
Von Thorsten Poppe
Haben die Ultras eigentlich die Pandemie-Auszeit genutzt, und z.B. eine Umschulungsmaßnahme gemacht, weg vom Fußballchaoten zu etwas Sinnvollem?