Der hatte doch damals bei Love Island auch so eine brave, meine ich.
Ich denke ja, bei ihm scheitert es nicht an brav oder nicht brav sondern am Geschlecht
Der fröhliche Menowin darf auch Mal wieder in die Schlagzeilen. Er hatte einen lieben Richter der ihm nur zwei Jahre Führerscheinsperre und Therapiemaßnahmen auferlegt hat.
Angestellt hatte er dieses Mal folgendes: er war bekifft mit 1,13 Promille Alkohol im Blut ohne Fahrerlaubnis unterwegs und hatte dabei einen kleinen Unfall.
Der Richter glaubt ihm die Reue..
https://www.rtl.de/cms/menowin-froeh...e-4548792.html
Also, ich kann "oder-Fragen" mit "JA" beantworten!
Ja, aber Menowin musste sich doch eine gehörige Standpauke anhören. Der Richter hat dabei bestimmt auch ganz streng geguckt.
wie mich das ankotzt
Ich kapiere aber auch diese "Standpauke" nicht:
Schon mal nur bei 50 %, warum? Das ist ja nun eine eindeutige Tat und eindeutige frühere Vergehen oder Vorstrafen, wieso würde da nur die Hälfte für Gefängnis entscheiden?Als er von der Polizei erwischt wurde, hatte er laut Blutuntersuchung 1,13 Promille.
Da zuvor bereits zwei Bewährungen gegen ihn bestanden, hielt der Richter ihm eine ordentliche Standpauke:
"In 50 Prozent aller deutscher Gerichte wären sie jetzt ins Gefängnis gegangen."
Warum hat sich dieser Richter in diesem Fall, mit der ganzen Vorgeschichte und diversen Bewährungsstrafen nicht mal dann für die anderen 50 % entschieden?
Nicht, dass ich ihn unbedingt wieder im Knast sehen möchte, aber diese Argumentation macht mich kirre und gerade dann noch hier, wo es eben nicht um einen Ersttäter, erstmaligen Leichtsinnstäter geht.
Geändert von storch (26-05-2020 um 17:18 Uhr)
Mein wissen ist jetzt schon ein paar Jahre alt.
Ich war Mal bei einem ähnlichen Fall bei Gericht. Auch da ist einer ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol mit Vorstrafen in einen Unfall verwickelt gewesen. Er hat neun Monate auf Bewährung bekommen. Ihm kam zugute, dass er so betrunken war.
Da ist das Rechtssystem einfach oft seltsam. Im Endeffekt war Menowin absolut fahruntüchtig. Durch das Kiffen zusätzlich war er in Augen des Richters evtl. Vermindert schulfähig. Mit anderen Worten: er war so zu, dass er nicht mehr wirklich gescheckt hat, dass er was Unrechtes tut. Und das ist dann strafmildernd.
Also, ich kann "oder-Fragen" mit "JA" beantworten!
Lt. RTL hat er einen Alkohol-Entzug als Auflage bekommen. Kein Entzug=Bewährung weg. Findet in der nächsten Zeit ein Trash-Format statt, in dem er entziehen kann?