Das ist sogar das Recht des Einzelhändlers.
Die Preise am Regal ist ein Angebot an den Kunden. Der eigentliche und endgültige Preis wird an der Kasse festgestellt.
Ist dem Kunden der Preis dann nicht recht, dann kann er noch vom Kauf zurücktreten.
(Meistens gibt es die Diskussion aber andersherum, am Regal ist ein falscher niedrigerer Preis)
§145 BGB Bindung an den Antrag