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  1. #1
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland

    Staatsanleihenkäufe durch EZB teilweise verfassungswidrig

    Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig

    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg20-032.html

    Urteil vom 05. Mai 2020
    2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15

    Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) stattgegeben. Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung.

  2. #2
    Wie sagt man? Das wird ALLES verändern - und mit alles meine ich nichts.

    Mit Rücktritten der Verfassungsbrecher dürfte nicht zu rechnen sein.

    Mit dem Urteil wird auf jeden Fall kräftig gegen den EuGH ausgeteilt. Dessen Urteil sei "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires" (=kompetenzwidrig).
    Geändert von ManOfTomorrow (05-05-2020 um 10:03 Uhr)
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  3. #3
    YNWA Avatar von reddevil
    Ort: am großen Strome
    heisst das jetzt etwa der sparzins steigt wieder??

    for your dreams be tossed and blown...



  4. #4
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Tagesspiegel:
    https://www.tagesspiegel.de/wirtscha.../25802124.html

    Gleichzeitig wahren mit dem Urteil aber beide Seiten ihr Gesicht, das Verfassungsgericht ebenso wie der EuGH. Schließlich hat letzterer lediglich festgestellt, dass die EZB mit den Anleihekäufen ihr Mandat nicht überschritten hat. Und dass es sich dabei nicht um eine verbotene Staatsfinanzierung handelt.

    Das akzeptiert das Bundesverfassungsgericht und bestätigt ebenfalls: „Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat nicht feststellen.“ In einem für die Kläger wichtigen Punkt gibt das Bundesverfassungsgericht ihnen also nicht recht.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  5. #5
    Also ein entschiedenes Sowohl-als-Auch.
    Aber realistischerweise konnte das Urteil nicht anders lauten. Das BVG kann halt die politischen Wirklichkeiten und uch die Folgen, die ein Urteil für ganz Europa und auch die Finazmärkte hat, nicht ignorieren.
    es ist ja schon lange ein Seiltanz: das GG auf der einen Seite und die europäische Integration auf der anderen.

  6. #6
    Der Artikel enthält schwere sachliche Fehler, und kommt folglich zu einem mehr als zweifelhaften Fazit.

    Bundestag und Regierung müssen die Anleihekäufe der EZB prüfen. Dann aber sind sie erlaubt.
    Falsch. Nicht Bundestag und Bundesregierung müssen die Käufe prüfen. Sondern die EZB hätte schon bei Einführung des Programms eine Prüfung durchführen müssen. Das Versäumnis von Bundestag und Regierung ist, gegen dieses Versäumnis nicht vorgegangen zu sein.
    Bundestag und Regierung müssen die Anleihekäufe der EZB prüfen. Dann aber sind sie erlaubt.
    Und nochmal: FALSCH. Ob sie dann erlaubt sind, hängt vom Ergebnis der Prüfung ab.
    [...]weil sich erst nach einer nachvollziehbar dargelegten Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den EZB-Rat endgültig feststellen lässt, ob das PSPP in der Sache mit Art. 127 Abs. 1 AEUV vereinbar ist.
    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg20-032.html

    Der Artikel suggeriert, die Prüfung sei nur ein formaler Akt, und als liege von daher nur ein formales Versäumnis vor.
    Die Aufzählung der möglichen Nachteile, die aus den Ankäufen resultieren können, und die von der EZB vollständig vernachlässigt wurden, zeigt jedoch, dass eine Prüfung alles andere als ein "Selbstläufer" gewesen wäre:
    Das PSPP verbessert die Refinanzierungsbedingungen der Mitgliedstaaten, weil sich diese zu deutlich günstigeren Konditionen Kredite am Kapitalmarkt verschaffen können; es wirkt sich daher erheblich auf die fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten aus. Es kann insbesondere dieselbe Wirkung haben wie Finanzhilfen nach Art. 12 ff. des ESM-Vertrags. Umfang und Dauer des PSPP können dazu führen, dass selbst primärrechtskonforme Wirkungen unverhältnismäßig werden. Das PSPP wirkt sich auch auf den Bankensektor aus, indem es risikobehaftete Staatsanleihen in großem Umfang in die Bilanzen des Eurosystems übernimmt, dadurch die wirtschaftliche Situation der Banken verbessert und ihre Bonität erhöht. Zu den Folgen des PSPP gehören zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind. So ergeben sich etwa für Sparvermögen deutliche Verlustrisiken. Wirtschaftlich an sich nicht mehr lebensfähige Unternehmen bleiben aufgrund des auch durch das PSPP abgesenkten allgemeinen Zinsniveaus weiterhin am Markt. Schließlich begibt sich das Eurosystem mit zunehmender Laufzeit des Programms und steigendem Gesamtvolumen in eine erhöhte Abhängigkeit von der Politik der Mitgliedstaaten, weil es das PSPP immer weniger ohne Gefährdung der Stabilität der Währungsunion beenden und rückabwickeln kann.
    Diese und andere erhebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen hätte die EZB gewichten, mit den prognostizierten Vorteilen für die Erreichung des von ihr definierten währungspolitischen Ziels in Beziehung setzen und nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten abwägen müssen.
    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg20-032.html

    Wie die Autorin zu der Feststellung kommt
    Gleichzeitig wahren mit dem Urteil aber beide Seiten ihr Gesicht, das Verfassungsgericht ebenso wie der EuGH. Schließlich hat letzterer lediglich festgestellt, dass die EZB mit den Anleihekäufen ihr Mandat nicht überschritten hat. Und dass es sich dabei nicht um eine verbotene Staatsfinanzierung handelt.
    weiß sie wohl nur selber angesichts von Passagen im Urteilstext wie der folgenden:
    Das völlige Ausblenden aller wirtschaftspolitischen Auswirkungen widerspricht auch der methodischen Herangehensweise des Gerichtshofs in nahezu sämtlichen sonstigen Bereichen der Unionsrechtsordnung. [...]
    3. Die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die darauf gestützte Bestimmung des Mandats des ESZB überschreiten deshalb das ihm in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat. Die Selbstbeschränkung seiner gerichtlichen Prüfung darauf, ob ein „offensichtlicher“ Beurteilungsfehler der EZB vorliegt, ob eine Maßnahme „offensichtlich“ über das zur Erreichung des Ziels Erforderliche hinausgeht oder ob deren Nachteile „offensichtlich“ außer Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen, vermag die auf die Währungspolitik begrenzte Zuständigkeit der EZB nicht einzuhegen.
    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg20-032.html
    Mit anderen Worten: Der EuGH verweigert sozusagen die Arbeit ("Selbstbeschränkung") und wird seiner Aufgabe nicht gerecht. Von "Gesichtswahrung" kann man allenfalls insofern sprechen, als man das alles auch noch deutlicher und für juristische Laien verständlicher hätte ausdrücken können.
    Geradezu grotesk ist deshalb die in der Artikelüberschrift aufgestellte Behauptung
    Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Sieg für die Demokratie
    Nein. Es ist eine Niederlage für den Rechtsstaat. Nicht nur, weil darin das Versagen des EuGH, mithin der obersten europäischen Rechtsinstanz, gerichtlich festgestellt wurde, ohne Aussicht darauf, daran etwas zu ändern.
    Sondern auch, weil das BVerfG zwar die Rechtsverstöße feststellt, aber darauf verzichtet, Regierung ud Bundestag wirkungsvoll zu deren Beendigung zu verpflichten. Zwar wird festgestellt
    Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten.
    und
    Konkret bedeutet dies, dass die Bundesregierung und der Bundestag aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet sind, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Entsprechendes gilt für die am 1. Januar 2019 begonnene Reinvestitionsphase des PSPP und seine Wiederaufnahme zum 1. November 2019. Insoweit dauert auch die Pflicht, die Entscheidungen des Eurosystems über Ankäufe von Staatsanleihen unter dem PSPP zu beobachten und mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auf die Einhaltung des dem ESZB zugewiesenen Mandats hinzuwirken, fort.
    Das ist allerdings alles andere als konkret. "Entgegentreten", "hinwirken", "beobachten", "mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln" - vage, schwammig, unverbindlich beschreibt es besser, und von einer Fristensetzung sieht das BVerfG völlig ab.
    Insofern ist das Urteil eine Kapitulation des Rechtsstaats. Das BVerfG wird sozusagen seiner Chronistenpflicht gerecht, indem es die Rechtsverstöße dokumentiert. Mit ihrem Fortbestehen findet es sich ganz offensichtlich ab.
    Geändert von JackB (05-05-2020 um 20:27 Uhr)

  7. #7
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Ist das hier eigentlich nur noch copy and paste hier?

  8. #8
    Das ist ein Öbakel Avatar von Ryan
    Ort: Haus
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Ist das hier eigentlich nur noch copy and paste hier?
    Nur so vermeidest du eine Verwarnung.
    How to escape all these things....
    2.Timotheus 1
    Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht,
    sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.



  9. #9
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Ist das hier eigentlich nur noch copy and paste hier?
    Verwirren dich Inhalte? Möchtest du einfach oder ?
    Ich sage denn das BVG hat weder die Kompetenz die Unabhängigkeit der EZB zur Disposition zu stellen noch sich über Entscheidungen des EuGH hinwegzusetzen.
    Das hätte das BVG gleich erkennen müssen und die Klage gar nicht erst annehmen dürfen. So ist wirklich kompletter Murks produziert worden, Voßkuhle hätte sich einen besseren Abgang verschaffen sollen.

  10. #10
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Zitat Zitat von GodicsGuru Beitrag anzeigen
    Verwirren dich Inhalte? Möchtest du einfach oder ?
    Ich möchte Diskussionen. Der Thread wurde mit einem Beitrag ohne eigenen Wortanteil gestartet (verlinkte Überschrift, copy and paste-Beitrag). Finde ich arm. Das übrigens kommt Deinem oder wesentlich näher, falls Du den Hinweis verstehst.

  11. #11
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Ist das hier eigentlich nur noch copy and paste hier?
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Ich möchte Diskussionen. Der Thread wurde mit einem Beitrag ohne eigenen Wortanteil gestartet (verlinkte Überschrift, copy and paste-Beitrag). Finde ich arm. Das übrigens kommt Deinem oder wesentlich näher, falls Du den Hinweis verstehst.
    Mich hat Dein Satz aber auch verwirrt, da er ja direkt unter einem sehr detailreichen, langen und mit vielen Bemerkungen des Users versehenen Post stand.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  12. #12
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Daraus lerne ich, dass ich meinen ersten Beitrag, nicht im smart phone hätte eingeben sollen oder mir das wenigstens anschließend nochmal anschaue... ich war da nur über das Eingangsposting gestolpert und dass @JackB diskussionsfreudig ist, würde ich wirklich niemals bestreiten, ebenso wenig den Sinn in dem Zusammenhang Zitate zu benutzen. Mein Fehler, wenn es so angekommen ist, sorry!

  13. #13
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gewarnt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der Europäischen Zentralbank das Justizsystem der Europäischen Union gefährden könne. Zwar kommentiere der EuGH Urteile nationaler Gerichte nicht, teilte der Gerichtshof mit. Er verwies allerdings die ständige Rechtsprechung des EuGH, wonach "ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist", so der Gerichtshof.
    Auch die Europäische Kommission sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisch. Nach Informationen des Spiegel schließt die EU-Kommission nicht aus, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils gegen europäisches Recht verstoßen sollte. Ein Sprecher sagte, man prüfe das Urteil derzeit.
    https://www.zeit.de/politik/2020-05/...assungsgericht

  14. #14
    Ein echtes Dilemma:
    auf der einen Seite sind natürlich alle Mitgliedstaaten (auch Deutschland) an europäisches Recht gebunden.
    Andererseits: was soll die Bundesregierung machen, wenn dieses europäische Recht gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb vom BVG gerügt wird?
    Und wie ist das, wenn in ZUkunft beispielsweise die polnische Regierung sagen würde, dass bestimmte Regeln der EU für sie nicht gelten, weil sie gegen die nationale Verfassung verstoßen könnten?

    Ich weiß nicht, wie da ein Kompromiss aussehen könnte.

  15. #15
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    Die "Sanktionen" sind so oder so zahnlos und lächerlich. Es genügt nur einen "Freund" zu haben, der ein Veto einreicht um das ganze zum scheitern zu bringen (Polen, Ungarn).

    Auch für indirekte Sanktionen über das EU-Budget benötigt man bei den EU-Staaten Einstimmigkeit.

    Dazu (sollte) auch die nationalen Verfassungsgerichte unabhängig sein und ihr Urteil unabhängig von der EU-Ebene und von der nationalen Politik.

    Schon Juncker war sehr zahm und vdl ist noch zahmer als der Luxemburger.
    das melken eines leeren euters bewirkt nur,
    das man vom melkstuhl gestossen wird.

    rise and rise again until the lambs become to lions.


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