Wenn du zum Beispiel Halsketten anprobieren oder dich zu einem Nasenring beraten lassen wolltest, war das Ablegen der Maske zulässig:
https://www.land.nrw/sites/default/f...esefassung.pdfDie Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung [...] zwingend erforderlich ist.
Man kann die Wirkung einer Halskette, die später ohne Mundschutz getragen werden soll, mit angelegtem Mundschutz schlecht abschätzen.
Und das gilt für jede Art von Schmuck, der im Gesichtsbereich betragen werden soll. Oder eigentlich für jeden Schmuck. Der Juwelier muss das Gesicht des Kunden sehen, um beurteilen zu können, was zu ihm passt.