Es handelt sich bei dieser Tätigkeit beim Landesverfassungsgericht - wie bundesweit üblich - übrigens um ein Ehrenamt, daher gibt es auch keine Vergütung, sondern höchstens eine Entschädigung.
Das Thema ist für die Landespolitik in MV eher nebensächlich und wird daher schon bald aus der Tagespolitik verschwinden.