Das kann leicht einen falschen Eindruck erwecken.
Richtig ist wohl: Die Pension erhält sie nicht, sondern die Pension wird sie erhalten, wenn sie die Altersgrenze erreicht hat.
Und bis dahin vergehen noch zwei oder drei Jahre.
https://www.ndr.de/nachrichten/meckl...ission101.htmlWer 23 Jahre im Parlament hinter sich hat, der kann mit 67 Jahren die Höchst-Pension bekommen - das sind knapp 3.800 Euro.
Frau Borchardt war allerdings nicht 23 Jahre im Landtag sondern nur 14 - entsprechend geringer wird ihre Pension ausfallen.
Das ist zwar immer noch auskömmlich, aber für eine Juristin doch eher dürftig - vor allem im Vergleich zu ihren Studienkollegen, die es geschafft haben, eine Einstellung als Richter oder Staatsanwalt zu bekommen, und entsprechende Pensionen zu beziehen.
Wahrscheinlich kommen aber noch Pensionsansprüchen aus anderen Tätigkeiten (Bürgermeister ...) hinzu.
Überhaupt scheint mir die Einkommenssituation der Frau gegen Ende ihres Berufslebens nicht gerade glänzend.
Eine (vermutlich mäßig gut dotierte) Halbtagsstelle und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Berufung als Verfassungsrichterin (wenn auch nur - schon wieder - ehrenamtlich) ist da sicher auch finanziell willkommen.