Chats sind aber keine aktive Taten. Es wäre für mich schwer erträglich, zu wissen, dass jmd solche Gedanken hegt, glaube aber, dass das nicht strafbar ist, solange es bei Worten bleibt. Wenn jetzt aber zusätzlich zB Fotos von gefolterten Menschen geteilt werden, ist mMn die Grenze zur Straffälligkeit überschritten.
Was ich allerdings nicht weiß - wie ist das Beamtentum zu bewerten? Ergeben sich daraus bestimmte Pflichten, die auch Ansichten und private Unterhaltungen umfassen?
Es würde mich nicht wundern, wenn nur das letzte eine strafbare Handlung ist.Und jetzt sag nicht, das könne man nicht vergleichen. Es geht real nicht um ein paar dumme Witze, sondern um Rassismus, Antisemitismus und die Nutzung verbotener Symbole.