...BZ: Es geht um bundesweite Recherchen bei Standesämtern, um den Migrationshintergrund einzelner Verdächtiger festzustellen. Ist das denn tatsächlich üblich?
Schuster: Lebenshintergründe zu ermitteln i
st angesichts der Schwere der Taten, die da begangen wurden, ein normales und verhältnismäßiges Vorgehen. Außerdem handelt es sich bei einer nicht gerade kleinen Gruppe von Tatverdächtigen um Jugendliche. In solchen Fällen ist es nach dem
Jugendgerichtsgesetz sogar polizeiliche Pflicht, die Lebens- und Familienverhältnisse aufzuklären und einen Blick auf die seelischen, geistigen und psychologischen Eigenschaften der Tatverdächtigen zu werfen. Ebenso auch, mit deren Eltern in Kontakt zu kommen. ...
Wir würden schließlich bei deutschen Tätern ohne Migrationshintergrund ebenso die Tatmotivation ermitteln. Auch, ob sie aus prekären Lebensverhältnissen stammen oder nicht, ebenso wie den familiären Hintergrund.