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  1. #691
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Ganz klar werden auch durch das Verbot von "Spaßveranstaltungen" Grundrechte eingeschränkt.

    Beispielsweise die Freiheit zur Berufsausübung (Art. 12 GG)
    Art. 12 Absatz 1 GG garantiert allen Deutschen die Freiheit der Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte sowie die Freiheit der Berufsausübung. ... Diese gewährleistet das Recht, jede Arbeit als Beruf zu ergreifen und zur Grundlage der eigenen Lebensführung zu machen.
    Erzähle das den Arbeitslosen und den Jobcentern. Die Freiheit der Wahl von Beruf und Arbeitsplatz ist keine Garantie für Beruf und Arbeitsplatz.

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    @JackB:
    soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
    Was verstehst Du daran nicht?

  2. #692
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Erkennen kann man diese Tatsache vielleicht nicht immer, da der Schein von Äußerlichkeiten oft trügt. Wissen kann man es aber trotzdem.

    Nein ist ein vollständiger Satz.

  3. #693
    Zitat Zitat von Gerberga Beitrag anzeigen
    Wie hoch wäre der gesamtwirtschaftliche Schaden, wenn es viele (Intensiv-)Patienten gegeben hätte, wesentlich mehr als tatsächlich?
    Es hat sie aber nicht gegeben, deshalb fehlt einer objektiven Betrachtungsweise auch jedwede Grundlage.


    Zitat Zitat von Gerberga Beitrag anzeigen
    Ich bin juristisch völlig unbedarft, aber mir kommt das immer wieder in den Sinn: würde es nicht mein Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen, wenn von Seiten des Staates Maßnahmen unterlassen werden, die mich - zum Beispiel - vor einer Covid 19-Infektion schützen sollen?
    Von Seiten des Staates wurde doch alles erdenkliche unternommen, um der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gerecht zu werden. Beispielsweise sei hier nur an die Bereitstellung zahlreicher Krankenhausbetten für die intensivmedizinische Versorgung erinnert.

    In Berlin wurde sogar ein neues KH errichtet und zusätzliches Personal für alle Notfälle bereitgestellt.

    https://www.berliner-zeitung.de/mens...ertig-li.83253

    Analog sollen für dieses KH sogar noch mehr Betten zur Verfügung gestellt werden:

    https://www.rbb24.de/politik/thema/2...ehalle-25.html

    Ich bin der Meinung, dass hier von Seiten des Staates alles Mögliche getan wird, um auf eintretende Notfälle adäquat reagieren zu können. Wie kommst du auf eine Unterlassung oder darauf, der Staat würde dich bei einer Erkrankung nicht schützen?

  4. #694
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Die bpb hat einen längeren Artikel über die Grundrechte, deren Einschränkungen und das Infektionsschutzgesetz, das Einschränkungen erlaubt.
    https://www.bpb.de/politik/grundfrag...ie-grundrechte

    Von Art. 3 ist da allerdings keine Rede, was mich auch nicht wundert, da wegen Corona niemand wegen Herkunft, Geschlecht, Religion usw benachteiligt wird.
    Nicht???

    Und was ist das?

    Jeder Mensch hat gleiche Rechte

    egal wie alt die Person ist,
    welches Geschlecht sie hat,
    woher der Mensch kommt
    oder woran er glaubt.

    Okay, im Artikel wird nicht erwähnt, dass dieses Grundrecht durch die Corona-Maßnahmen eingeschränkt werden kann.
    Möglichgerweise deshalb, weil das Urteil im LK Gütersloh noch nicht eingearbeitet wurde.

    Zur Begründung heißt es: Das Land hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen. Ein "Lockdown" für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig und auch nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren.
    https://www.tagesschau.de/regional/n...lagen-101.html

    Gleichbehandlungsgrundsatz - abgeleitet aus Art. 3, Satz 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", hat zunächst nichts mit den Merkmalen zu tun, die in Satz 2 und Satz 3 genannt werden, sondern gilt allgemein.
    Nicht nur Männer und Frauen, Juden und Atheisten sind gleich zu behandeln, sondern auch Fußballfans und politische Aktivisten. Oder, im Fall Güterloh, Menschen, die in unterschiedlichen Landkreisen leben.
    Geändert von JackB (08-07-2020 um 13:53 Uhr)

  5. #695
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen

    Gleichbehandlungsgrundsatz - abgeleitet aus Art. 3, Satz 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", hat zunächst nichts mit den Merkmalen zu tun, die in Satz 2 und Satz 3 genannt werden, sondern gilt allgemein.
    Nicht nur Männer und Frauen, Juden und Atheisten sind gleich zu behandeln, sondern auch Fußballfans und politische Aktivisten. Oder, im Fall Güterloh, Menschen, die in unterschiedlichen Landkreisen leben.

  6. #696
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen




    Okay, im Artikel wird nicht erwähnt, dass dieses Grundrecht durch die Corona-Maßnahmen eingeschränkt werden kann.
    Exakt.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  7. #697
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    laut Bundesverfassungsgericht gibt es aber eine rechtliche Unterscheidung ob es sich um die schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder um die Ungleichbehandlung von Personen oder von Personengruppen handelt.
    Wenn es einen sachlichen Grund zur Ungleichbehandlung gibt und es sich nicht um reine Willkür handelt, kann es bei sachlichen Unterschieden durchaus zu einer rechtlichen Unterscheidung kommen.

  8. #698
    Kannste denn Fussballfans und politische Aktivisten unter einen gemeinsamen Oberbegriff subsumieren? Oder sind diese beiden Begriffe in sich nicht schon zwei unterschiedliche Dinge? Und komm nun niemand mit "Menschenmenge", wäre ein wenig weit gefasst. Genrell zur Prüfung https://www.juracademy.de/grundrecht...itsrechte.html

  9. #699
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    laut Bundesverfassungsgericht gibt es aber eine rechtliche Unterscheidung ob es sich um die schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder um die Ungleichbehandlung von Personen oder von Personengruppen handelt.
    Wenn es einen sachlichen Grund zur Ungleichbehandlung gibt und es sich nicht um reine Willkür handelt, kann es bei sachlichen Unterschieden durchaus zu einer rechtlichen Unterscheidung kommen.

    Ich könnte ja Aufregung verstehen, wenn der FC Bayern vor Publikum spielen dürfte und Schalke nicht. Wobei es sogar dann theoretisch sein könnte, dass die Bayern das bessere Hygienekonzept haben oder baulich besser aufgestellt sind.
    Aber Willkür klingt natürlich besser.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  10. #700
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von CubaLibre Beitrag anzeigen
    Kannste denn Fussballfans und politische Aktivisten unter einen gemeinsamen Oberbegriff subsumieren? Oder sind diese beiden Begriffe in sich nicht schon zwei unterschiedliche Dinge? Und komm nun niemand mit "Menschenmenge", wäre ein wenig weit gefasst. Genrell zur Prüfung https://www.juracademy.de/grundrecht...itsrechte.html
    Ruru hat ja schon geschrieben, dass das Recht auf Demonstrationen höher bewertet wird als das Recht, eine Dortmund-Fahne im Stadion zu schwingen.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  11. #701
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Exakt.
    Nicht wirklich. Im Kontext wird sich ja durchaus auf den Corona-Ausbruch in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz bezogen.

  12. #702
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Ruru hat ja schon geschrieben, dass das Recht auf Demonstrationen höher bewertet wird als das Recht, eine Dortmund-Fahne im Stadion zu schwingen.
    Ja eben, es fehlt wohl der gemeinsame Bezugspunkt. Der Begriff Menschen oder Menschengruppe reicht nunmal nicht aus.

  13. #703
    Laschet hat sich erstmal mit dem Bund Deutscher Karneval angelegt und so etwas kommt in einem Karnevalsland wie NRW nicht gut an.

    Der Bund Deutscher Karneval hat 2,6 Millionen Mitglieder und rechnet mit dem NRW-Ministerpräsidenten ab. Laschets Absage der Fastnachtssaison sei ein „Schlag ins Gesicht“ – und seine Karnevalsliebe nur vorgetäuscht. Der CDU-Mann unterschätze die „große, närrische Macht“.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...uetersloh.html

  14. #704
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Ich habe hier nun mehrmals auf die Abstandsregelungen "bestimmter Personengruppen" bei Großveranstaltungen Bezug genommen.
    Und offenkundig zählen - um beim Thema zu bleiben - z.B. Demonstranten, Schausteller, Fußballspieler oder aber auch alle Teilnehmer/Politiker Öffentlicher Veranstaltungen (Bundestag, Eventgestaltung z.B.) dazu.
    Erkennen kann man diese Tatsache vielleicht nicht immer, da der Schein von Äußerlichkeiten oft trügt. Wissen kann man es aber trotzdem.
    Wissen könnte man auch, dass Deine "bestimmte Personengruppen" nicht unter den Art. 3 GG fallen, jedenfalls nicht so, wie Du es versuchst.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  15. #705
    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    Wissen könnte man auch, dass Deine "bestimmte Personengruppen" nicht unter den Art. 3 GG fallen, jedenfalls nicht so, wie Du es versuchst.
    Dazu schaust du in ≠ 694 bzw. ≠ 695 (Urteil im LK Gütersloh) und verinnerlichst "sondern auch" und "oder".


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