Erzähle das den Arbeitslosen und den Jobcentern. Die Freiheit der Wahl von Beruf und Arbeitsplatz ist keine Garantie für Beruf und Arbeitsplatz.Art. 12 Absatz 1 GG garantiert allen Deutschen die Freiheit der Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte sowie die Freiheit der Berufsausübung. ... Diese gewährleistet das Recht, jede Arbeit als Beruf zu ergreifen und zur Grundlage der eigenen Lebensführung zu machen.
@JackB:(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.Was verstehst Du daran nicht?soweit er nicht die Rechte anderer verletzt