Seite 48 von 334 ErsteErste ... 384445464748495051525898148 ... LetzteLetzte
Ergebnis 706 bis 720 von 5008
  1. #706
    Ist aber auch etwas lustig, dass der Laschet jetzt wieder in die andere Richtung läuft, da ist er wohl etwas aufgewacht.

    Ich denke klare Regeln für Veranstaltungen wären schon wichtig.

    Bei uns ist das Straßenfest natürlich abgesagt, jetzt macht der Schützenverein Rollbraten mit Kartoffelsalat zur Abholung für alle und mein Onkel veranstaltet zu dem Anlass sein drittes Gartenfest seit Anfang Juni (und er wird sicher nicht der Einzige sein).

    Ich denke so wird es auf dem Land überall ablaufen, auch mit dem Fasching/Karneval.

    Hat vermutlich den Vorteil, dass bei 20 - 30 kleineren privaten Festen pro Dorf die Durchmischung der Personen geringer ist, aber die Kontaktnachverfolgung auch nicht unbedingt einfacher und da gibts natürlich überhaupt keine Regeln.

    Bin mir nicht wirklich sicher, ob KLEINE Veranstaltungen mit klaren Regeln nicht besser sind als lauter Ersatz-privatparties, bei denen überhaupt nicht auf Abstand geachtet wird (und das Buffet hat natürlich auch keine Hygieneregeln oder so bei sowas).

  2. #707
    A bissel was geht ollawei Avatar von kruse2570
    Ort: Monaco
    Zitat Zitat von mk431 Beitrag anzeigen
    Laschet hat sich erstmal mit dem Bund Deutscher Karneval angelegt und so etwas kommt in einem Karnevalsland wie NRW nicht gut an.



    https://www.welt.de/politik/deutschl...uetersloh.html
    Da macht der Begriff "Narren" doch mal Sinn.

  3. #708
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von mk431 Beitrag anzeigen
    Laschet hat sich erstmal mit dem Bund Deutscher Karneval angelegt und so etwas kommt in einem Karnevalsland wie NRW nicht gut an.

    Der Bund Deutscher Karneval hat 2,6 Millionen Mitglieder und rechnet mit dem NRW-Ministerpräsidenten ab. Laschets Absage der Fastnachtssaison sei ein „Schlag ins Gesicht“ – und seine Karnevalsliebe nur vorgetäuscht. Der CDU-Mann unterschätze die „große, närrische Macht“.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...uetersloh.html
    Vielleicht hat er noch den Corona-Ausbruch nach der Karnevalsfeier in Gangelt im Kopf. Gangelt, Heinsberg... Ich erinnere mich gut an die Kritik damals und an die vielen Stimmen, die meinten, man hätte Karneval absagen sollen.
    https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...rstag-100.html
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  4. #709
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat er noch den Corona-Ausbruch nach der Karnevalsfeier in Gangelt im Kopf. Gangelt, Heinsberg... Ich erinnere mich gut an die Kritik damals und an die vielen Stimmen, die meinten, man hätte Karneval absagen sollen.
    https://www1.wdr.de/nachrichten/rhei...rstag-100.html
    Schon klar, aber das hätte er aber dann auch schon im Kopf haben müssen, als ER derjenige war, der besonders früh und laut nach Lockerungen schrie

    Vllt. ist ihm bei Gütersloh aufgefallen, dass er die Verantwortung trägt.

    Ich finde das sprunghafte gefährlicher und schwieriger als eine einigermaßen konstante Linie. jetzt ist sein Veranstaltungsverbot von der formulierung schärfer als in Bayern und Bawü geraten.

  5. #710
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Es hat sie aber nicht gegeben, deshalb fehlt einer objektiven Betrachtungsweise auch jedwede Grundlage.
    Wahrscheinlich habe ich zu knapp formuliert: genau, es hat sie - gottlob - nicht gegeben. Aber zu einer umfassenden Betrachtung (die sich natürlich - gottlob - nicht auf deutsche Daten stützen kann) würde es m. E. gehören, im Rahmen einer Modellierung, einer Projektion diese Aspekte mit einzubeziehen außer den Faktoren, die wir kennen.
    Zahlenbeispiele haben wir doch greifbar: z. B. (Nord-)Italien, GB. Und anhand der Daten deutscher Patienten (Dauer und Schwere der Erkrankung, längerfristige Beobachtung der Folgen) auch eine sozusagen qualitative Datengrundlage.
    Es gibt doch den Begriff der "volkswirtschaftlichen Gesamtkosten", die man betrachten sollte statt nur einseitig (jedenfalls empfinde ich das momentan so) "die Wirtschaft/der Handel nimmt Schaden" zu skandieren. In diese Richtung gehen meine Gedanken.

    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Von Seiten des Staates wurde doch alles erdenkliche unternommen, um der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gerecht zu werden. [...]

    Ich bin der Meinung, dass hier von Seiten des Staates alles Mögliche getan wird, um auf eintretende Notfälle adäquat reagieren zu können. Wie kommst du auf eine Unterlassung oder darauf, der Staat würde dich bei einer Erkrankung nicht schützen?
    Auch da hast Du mich mißverstanden: zumindest bisher finde ich, daß adäquat reagiert wurde, um Bürger VOR (nicht BEI) einer Erkrankung zu schützen.

    Mich fehlt aber in der allgemeinen Diskussion eine breitere Erwähnung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit im Gegensatz zu anderen Grundrechten (z. B. Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit). Jedenfalls empfinde ich dieses Ungleichgewicht so, und ich frage mich, wie man das abwägt.
    Also: wie ist z. B. das Recht eines jeden auf körperliche Unversehrtheit (im konkreten Fall: Schutz vor Ansteckung durch andere Grundrechte einschränkende Maßnahmen) gegen etwa die Einschränkung der Freiheit einer Person durch eine Quarantäne-Anordnung abzuwägen?

    In dem von dracena verlinkten Beitrag der bpb findet sich dazu etwas und beim weiteren Herumklicken fand ich Beiträge im "Verfassungsblog" (https://verfassungsblog.de/) und von dort ausgehend weitere Artikel. Spannend und recht kontrovers diskutiert unter Juristen (wie aber wahrscheinlich alles unter Juristen?).

  6. #711
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Dazu schaust du in ≠ 694 bzw. ≠ 695 (Urteil im LK Gütersloh) und verinnerlichst "sondern auch" und "oder".
    Nein, Du solltest lieber einen Rechtskundeeinsteigerkurs an einer VHS o.ä. buchen, wenn Dich das Thema zukünftig noch weiter interessieren wird.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  7. #712
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Dazu schaust du in ≠ 694 bzw. ≠ 695 (Urteil im LK Gütersloh) und verinnerlichst "sondern auch" und "oder".
    Du wirfst wieder zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf und setzt dadurch Äpfel mit Birnen gleich.

    Versuche mal die Beiträge #697 und #698 verstehend zu lesen, dann wird auch klar, dass es bei dem Urteil des LG um etwas völlig anderes handelte und nicht mal im Ansatz mit einer unterschiedlichen Bewertung von politischen Demonstrationen und Unterhaltungsveranstaltungen.

    Oder um mal ein vielleicht verständlicheres Beispiel zu bringen:
    Es hat auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, dass im März der Lebensmitteleinzelhandel geöffnet war, die Textilgeschäfte aber schließen mussten.

  8. #713
    Zitat Zitat von dracena Beitrag anzeigen

    Und tu bitte nicht so, als wüsstest du nicht genau, dass ich den Ausdruck "heilige Pflicht" nur deshalb gewählt habe, weil er in dem Posting, das ich zitiert habe, gewählt wurde. Ich neige ansonsten nicht zu derartigem Pathos.


    Ich habe mich zu deinem Ausdruck der heiligen Pflicht absolut nicht geäußert, das waren andere User und ich habe sehr wohl verstanden, dass du den Begriff aus dem zitierten Posting aufgenommen hast und sehe damit auch absolut kein Problem. Wäre schön, wenn man nicht immer die Aussagen anderer angelastet bekäme.

  9. #714
    Mecklenburg-Vorpommern wieder mit 0 und nur noch ca. 7 aktive Fälle.

    https://www.ndr.de/nachrichten/meckl...zahlen256.html

  10. #715
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    laut Bundesverfassungsgericht gibt es aber eine rechtliche Unterscheidung ob es sich um die schlichte Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder um die Ungleichbehandlung von Personen oder von Personengruppen handelt.
    Wenn es einen sachlichen Grund zur Ungleichbehandlung gibt und es sich nicht um reine Willkür handelt, kann es bei sachlichen Unterschieden durchaus zu einer rechtlichen Unterscheidung kommen.
    Exakt.

    Allerdings muss dieser sachliche Grund schon gerichtsfest sein.
    Eine persönliche Einschätzung "das Demonstrationsrecht ist wichtiger als das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" zählt da nicht.

  11. #716
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Exakt.

    Allerdings muss dieser sachliche Grund schon gerichtsfest sein.
    Eine persönliche Einschätzung "das Demonstrationsrecht ist wichtiger als das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" zählt da nicht.
    Das behauptet auch niemand.
    Nur ist deine persönliche sehr weite Interpretation des "Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ebenso wenig gerichtsfest.
    Die Demonstrationsfreiheit im Gegensatz dazu aber schon

  12. #717
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Zitat Zitat von Mister Brot Beitrag anzeigen
    ....

    Heute versucht man bei Menschenmassen, zu absolut jedem Abstand zu halten. Manchmal ist das nicht möglich. Dabei gibt es Menschen (wie dich), die eine erhöhte Priorität haben sollten, dass zu ihnen Abstand gehalten wird. Denn wenn jeder außer denjenigen, denen du es erlaubst, zu dir Abstand hält und du zusätzlich deine eigenen Sicherheitsvorkehrungen triffst, dann solltest du ziemlich gut vor einer Infektion geschützt sein.

    Alles Gute!
    Danke.

    Ja, ich hab meine Sicherheitsvorkehrungen. Konkret heisst das, ich bleib zuhause. Seit Anfang März hab ich meine Wohnung ganze dreimal verlassen und zweimal davon war ein Arzttermin. Und ja, die Menschen in meiner Umgebung laufen draussen grundsätzlich mit Maske rum, selbst meine Tochter, die sich damit schwer tut.

    Aber ich bin auch jemand, der davon ausgeht, daß er in einer Solidargemeinschaft lebt und d.h. die Schwächeren in der Gesellschaft müssen beschützt werden. Meine Tochter ist z.B. durchgeimpft, nicht weil Kinderkrankheiten harmlos sind (Spoiler: Sind sie nicht), sondern damit auch andere wie Schwangere nicht angesteckt werden.

    So eine Maske tut nicht weh und richtet keinen (wirtschaftlichen) Schaden an. Eine zu tragen kann man jedem zumuten.

    O.T. persönliches:

    Wenn es dich (oder andere) interessiert, meine Geschichte kann man im MGM nachlesen.


  13. #718
    Speechless, not clueless Avatar von ganzblau
    Ort: im Dörfli

    ... Und ich kann nur sagen: Es lohnt sich

    If we don't succeed in leaving patriarchy behind, this planet is toast.

  14. #719
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Das behauptet auch niemand.
    Nur ist deine persönliche sehr weite Interpretation des "Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" ebenso wenig gerichtsfest.
    Doch:

    Art. 2 Abs. 1 GG schützt „die freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Aus diesem Wortlaut wurde in der zunächst vorherrschenden Persönlichkeitskerntheorie gefolgert, dass von Art. 2 Abs. 1 GG nur besondere, „hochwertige“ Persönlichkeitsentfaltungen geschützt sind, da nur so das Grundrecht dem Gewicht der übrigen Grundrechte vergleichbar ist.

    Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht bereits früh in seiner Elfes-Entscheidung zur Ausreisefreiheiit entschieden, das Art. 2 Abs. 1 GG eine „allgemeine Handlungsfreiheit“ gewährleistet und damit selbst so banale Dinge wie „das Reiten im Walde“ schützt. Grundlage dieser weiten Auslegung ist die Gesetzgebungsgeschichte: Der Parlamentarische Rat wollte dem Grundrecht zunächst die weitreichende Formulierung „Jeder kann tun und lassen was er will“ geben, wählte dann aber der sprachlichen Gefälligkeit wegen die heutige Formulierung, ohne mit diesem geänderten Wortlaut auch eine inhaltliche Einschränkung zu beabsichtigen. Als einen weiteren Beleg dafür, dass der Verfassungsgesetzgeber ein solches weites Verständnis zugrunde gelegt hat, spricht für das Bundesverfassungsgericht auch, dass die Schranken – und hier insbesondere die Schranke der „verfassungsmäßigen Ordnung“ – weiter gefasst sind als bei jedem anderen Grundrecht, was aber nur bei einem ungemein weiten Schutzbereich Sinn macht.

    Diese vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Auslegung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist heute allgemein anerkannt, weswegen das in Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht weitgehend als „allgemeine Handlungsfreiheit“ verstanden wird.
    https://www.grundrechteschutz.de/gg/...onlichkeit-258

    Wenn durch Art. 2 das Reiten im Walde geschützt ist, dann ganz sicher auch die Durchführung von Sportveranstaltungen oder von Konzerten.

  15. #720
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Natürlich ist das Reiten im Walde geschützt. Aber gleichzeitig darf dieses Recht insofern eingeschränkt werden, daß du das bitte schön nur auf ausgewiesenen Reitwegen tust, damit der Wald durch dein Handeln kein Schaden nimmt.


Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •