Düsseldort. No 150 Points.
Wie gesagt. Düsseldorf hat noch nicht gezahlt. Verbietet mir meinen Beruf/Verdienst, will, dass ich teure Masken kaufe und.....?
Die 150 im Mai sind nur für Kinder.
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Der voraussichtlich letzte Staller-Krimi!
ABER es sind ihre Kinder
https://www.arbeitsagentur.de/news/c...nderbonus-2021
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
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Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
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Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien. Es handelt sich dabei um ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150 Euro pro Kind.
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Die Auszahlung beginnt ab Mai 2021 für alle Kinder, die in diesem Monat Kindergeld erhalten. Für Kinder, für die in einem anderen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
Bekommt das in einer Bedarfsgemeinschaft vielleicht nur einer der Partner?
Eine Freundin von mir hat Alg1. Ist verheiratet (er verdient gut) und hat ein Kind vom neuen Partner. Für Ihr erstes Kind ist sie alleinerziehend.
Sie hat 2x150 von der Familienkasse bekommen.
Daher dachte ich das gibt es nur für Kinder.
Oder hat sie trotz Alg1 weil sie neu verpartnert ist keinen Anspruch für sich selbst? Blickt keiner durch...
Das Ganze ist mit dem Sozialschutz-Paket III beschlossen worden:
Mit der Einmalzahlung von 150 Euro unterstützt die Bundesregierung die Leistungsberechtigten zudem dabei, coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Tests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel. Kinder von Leistungsberechtigten erhalten einen Kinderbonus in gleicher Höhe.
https://www.bundesregierung.de/breg-...aket-3-1852066Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, leistungsberechtigt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als fürsorgerische Leistung der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII in der Regelbedarfsstufe 3 erhalten die Einmalzahlung, sofern ein etwaig gezahltes Kindergeld und somit auch der Kinderbonus nicht von ihren Eltern an sie weitergeleitet wird.
https://www.bmas.de/DE/Service/Press...-pandemie.html
Ich bekomme Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld und bekomme leider nichts.
Ist nicht in Ordnung und wie so häufig nicht durchdacht.
EINMAL 150 Teuro sollen also alle Extrakosten auffangen, die man seit Januar 2020 hat