+++++++++++++ https://www.ioff.de/showthread.php?4...3#post49854743
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Das wäre ein Missverständnis. Es fing harmlos an, aber mich störte die anschließende Reinigerdiskussion, bei der Du gar nicht mehr dabei warst.
Mit @tantes habe ich sonst überhaupt keine Probleme, aber ich dachte wegen immer wieder ähnlich aufgezogenen Diskussionen (z.B. Lebensmittel) ich muss darauf antworten. Es ist eine Form von Bevormundung, die nicht allen bewusst zu sein scheint und ja, ich habe Befindlichkeiten.
UPDATE: @tantes: Deine Antwort habe ich eben kurz gelesen, erwartest aber sicher danach nichts mehr von mir.
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Ach so, zu meiner sonst mangelnden (? ) Entrüstung? Der letzte Beitrag, den ich vor etwa einer Woche hier veröffentlicht habe, wurde gelöscht. Da hatte ich schon gedacht: ich abonniere das Thema besser ab (hole ich heute nach), eine Funktion die ich erst kürzlich entdeckte und für einen der wirkungsvollsten Blutdrucksenker halte.
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Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit brachte einem Freund von mir knapp 200 Euro im Monat mehr als ich habe, dabei hat er außerdem den Vorteil, dass er nichts mit Sozialleistungen vom Amt zu tun hat. Ich wäre auch in der Lage gewesen, so eine Versicherung zu finanzieren. Tat es nicht und musste mir stattdessen die Lebensversicherung auszahlen lassen und im "empfohlenen" Rahmen verbrauchen, um überhaupt an ALG2 zu kommen.
Hätte ich das bloß Jahrzehnte vorher gewusst, welche Vorsorge man behalten kann und welche in ALG2 aufgelöst werden muss - ändert aber nichts daran, dass die Ex-Userin im Fall meines Freundes richtig lag, der tatsächlich für den unmöglichen Fall vorgesorgt hat. Also ich sehe eine gewisse Eigenverantwortung bei mir, auch wenn das konservativ ist, weil ich keinen Plan B hatte.
Interessant übrigens: welche User hier immer wieder durch persönliche Beleidigungen auffallen, haben die eine Premiummitgliedschaft?
Geändert von Dom Basaluzzo (03-05-2021 um 23:37 Uhr) Grund: Update
nun ja.
habe im früh-tv folgendes aufgeschnappt:
Spektakuläres BGH-Urteil: Banken und Sparkassen haben ihre Kunden bei Gebührenerhöhungen unfair benachteiligt. Jetzt gibts Geld zurück. test.de erklärt, was Sie tun müssen.
https://www.test.de/Die-zehn-gemeins...ten-4863720-0/
auch H4- und grundsicherungsempfänger zahlen ja bankgebühren.
was mich persönlich wurmt. seit einiger zeit, muss ich natürlich noch genauer recherchieren, dass meine bank
(sparkasse) eine jahresgebühr für die benutzung der ec-karte erlassen hat(te).
Und deshalb bin ich zu einer Onlinebank gewechselt.
Du schreibst von einer Ermessensentscheidung; so etwas gibt es in vielen Bereichen, in denen die gesetzlichen Regeln gewisse Spielräume bei ihrer Umsetzung enthalten. Beim "Ermessen" handelt es sich um einen juristischen Begriff, der keineswegs etwa mit "Willkür" oder "nach Gutsherrenart" gleichzusetzen ist. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, ihre Ermessensspielräume pflichtgemäß zu nutzen. Diese Spielräume dienen dazu, dass besondere Umstände bei der Entscheidung berücksichtigt werden können. In der Praxis erweist es sich nämlich oft als ungerecht, wenn alle Fälle über einen Kamm geschoren werden und gleich behandelt werden, auch wenn besondere Umstände vorliegen.
Das pflichtgemäße Ausüben des Ermessens bedeutet: Der Entscheidungsspielraum muss genutzt werden, er darf aber nicht überzogen werden und er muss mit den richtigen sachlichen Gründen in der richtigen Wiese genutzt werden. Andernfalls liegt ein Fall von Ermessensnichtgebrauch (klingt schrecklich, heißt aber juristisch so), Ermessensüberschreitung oder Ermessensfehlgebrauch vor. Alle drei Ermessensfehler können gerichtlich überprüft werden!
Das ist vielleicht das Entscheidende: Wenn jemand Zweifel hat, ob der zuständige Mitarbeiter einer Behörde seinen Ermessensspielraum ordnungsgemäß und nach rein sachlichen Kriterien genutzt hat und eine "ermessensfehlerfreie" Entscheidung getroffen hat, kann er das (auch gerichtlich) überprüfen lassen. In aller Regel muss zuerst ein Widerspruch eingelegt werden, der dazu führt, dass die Behörde (eine höhere Stelle als der Sachbearbeiter, der die angefochtene Entscheidung getroffen hat) nochmal selbst prüft, ob hier ein Fehler vorliegt und ggf. die Entscheidung korrigieren kann. Tut sie das nicht und hilft dem Widerspruch nicht ab (also entscheidet nicht zugunsten des Antragstellers), so kann dieser Klage erheben.
Nach meiner Erfahrung wird im allgemeinen Sprachgebrauch "Ermessen" häufig leider mit "freier Entscheidung nach Gutdünken" gleichgesetzt, aber das ist es keineswegs. Das Ermessen ist an sachliche Erwägungen gebunden, an Fragen der Gerechtigkeit und der Verhältnismäßigkeit etc.
Was den konkreten Fall einer kaputten Waschmaschine oder Ähnlichem betrifft, eine kleine Anekdote aus meiner Jugend:
Eine Klassenkameradin von mir kam aus reichem Hause; Vater erfolgreicher Steuerberater, millionenschwer, riesige Villa mit 3000 qm Grundstück in bester Lage. Leider war er ein Unsympath... Eines Tages erfuhr seine Frau, dass er seit Jahren eine Geliebte hatte, samt Kind... Daraufhin zog sie samt den gemeinsamen drei Kindern (meine Klassenkameradin war die älteste Tochter) Knall auf Fall aus und ließ sich scheiden. Er hat sie dabei finanziell herbe über den Tisch gezogen, wie man sich fast denken kann. Sie hat das Leben beim Schopf gepackt und Sozialarbeit studiert und danach noch etliche Jahre bei der Stadtverwaltung als Sozialarbeiterin gearbeitet. Ihr war es ein Anliegen, Menschen in gleicher Bredouille, aber vielleicht noch weniger abgesichert als sie es war, zu unterstützen. Aber...
Manchmal erzählte sie uns (meine Eltern waren mit ihr befreundet), was so abging... Ich erinnere mich sehr gut an ihre Verblüffung und ihr Kopfschütteln, als sie feststellen musste, dass es keine Seltenheit war, dass für die (damals hießen sie noch so) Sozialhilfeempfänger neu gekaufte Waschmaschinen nach einem Jahr defekt/irreparabel waren. Sie hatte als Millionärsgattin mit einer Waschmaschine deutlich länger als zehn Jahre prima waschen können, und solche Lebenszyklen sind für derartige Geräte ja auch heute noch normal. Aber wer sorgsamen Umgang entweder nicht gelernt hat oder nicht schätzt, weil er's ja nicht selbst bezahlen muss, geht damit eben vielleicht anders um.
Bitte nicht missverstehen, das soll auf keinen Fall ein pauschaler Vorwurf sein oder eine Unterstellung gegenüber denen, die mit Hilfe zum Lebensunterhalt klarkommen müssen. Ganz im Gegenteil. Ich will damit sagen: Jeder Fall ist anders. Viele - vermutlich die meisten, aber ich kenne da keine Zahlen - geben sich Mühe und kommen auf keinen grünen Zweig, die brauchen jede Unterstützung und sollen sie auch bekommen. Aber es gibt leider auch diejenigen, die den Staat und seine Steuergelder als Selbstbedienungsladen betrachten. Dann ist es gut, wenn die zuständigen Behörden Entscheidungsspielräume haben und sagen können: Die alleinerziehende Mutter braucht sofort wieder eine Waschmaschine, aber der Single, der erst vor zwei Jahren eine bekommen hat, muss jetzt mal nicht sofort eine neue haben.
Wenn Russland aufhört zu kämpfen, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, ist die Ukraine am Ende. US-Außenminister Blinken
So Leute, guckt mal auf euren Kontostand, der 150Euronen Coronabonus ist bei mir heute endlich eingetrudelt.
Hat das was mit dem Kindergeld zu tun?
Ich denke, das bekommen alle!?