Es geht ja nicht darum, dass man sich mit gar niemanden mehr treffen darf, aber es wäre schon ein Fortschritt gewesen, wenn man eine Beschränkung auf Treffen mit einem weiteren Haushalt gleichzeitg im öffentlichen und privaten Raum, also auch bei Besuchen in der Wohnung beschlossen hätte.
Aktuell ist es so, dass selbst in München (aktuelle Inzidenz über 100, im bundesweiten Vergleich eher strenge Regeln), sich im privaten und öffentlichen Raum, immer noch Gruppen von 5 Personen oder zwei Hausstände treffen dürfen. D.h. als Alleinlebender kann man sich aktuell in Wohnungen mit Personen aus bis zu 4 weiteren Haushalten gleichzeitig treffen (z.B. wenn sich 5 Personen aus 5 unterschiedlichen Haushalten treffen).
https://www.muenchen.de/aktuell/2020...-muenchen.html.
Bundesweit sind das mit die strengsten Regelungen. Ansonsten hängen die Regelungen der Kontaktbeschränkungen von der jeweiligen Landesregierung bzw. der jeweiligen Inzidenz ab. Ich hätte eine bundeseinheitliche Regelung wie z.B. maximal 2 Haushalte wichtig gefunden, damit dieser Lockdown und die anderen beschlossenen Manahmen auch wirklich etwas bringen und nicht nur auf dem Prinzip Hoffnung basiert, dass sich die Leute von selbst weiter als gesetzlich vorgeschrieben privat bei Treffen einschränken werden.
Ich vermute allerdings, dass Herr Söder heute für Bayern auch private Treffen auf einen weiteren Haushalt beschränken wird (was ich für sinnvoll halte).
Da für den privaten Bereich gestern keine Änderungen bundesweit beschlossen wurden, fürchte ich, dass die anderen Maßnahmen nicht ausreichen bzw. verpuffen. Dann würden wir Anfang Dezember vor noch größeren Problemen als jetzt schon stehen.
Geändert von dedeli (29-10-2020 um 11:15 Uhr)
Das wurde doch aber beschlossen. Maximal 2 Haushalte, bundesweit im öffentlichen Raum, ab 2.November. Nix mit beliebigen Gruppen von 5 mehr.
in Wohnungen wird man das schlicht rechtlich nicht können, deswegen bleibt es bei dringenden Appellen.
Ich vermute stark Deutschland will die Situation vermeiden die in Österreich gegeben ist, nämlich dass das Verbot in privaträumen verhängt wird, dann vom Verfassungsgericht kassiert und dann ständig in den News kommt, dass das nicht reglementiert werden darf.
Aktuell wissen es vermutlich die wenigsten, dass das rechtlich schwierig sein dürfte.
Eben nur für den öffentlichen Raum (im privaten Bereich bleibt alles bei den aktuellen Regelungen, die teilweise gar keine Beschränkungen vorsehen z.B. bei einer Inzidenz unter 50). Aber wenn sowieso alles im öffentlichen Raum zu hat, wo man sich als Gruppe treffen könnte und bei den aktuellen und zu erwartenden Temperaturen, wird diese Maßnahme für das Infektionsgeschehen keinen entscheidenden Effekt bringen (besser als gar nix, aber mehr auch nicht).
In Bayern durfte man sich beim ersten Lockdown weder im öffentlichen noch im privaten Raum mit irgendjemanden treffen (also nichtmal draussen mit jemandem aus einem anderen Haushalt spazieren gehen). Das war hart, insbesondere für Alleinstehende, die dadurch wirklich isoliert wurden und das wurde auch nicht gerichtlich gekippt.
Hat aber vermutlich auch keiner versucht.
In Österreich war das ja auch so, dass man sich im ersten Lockdown weder im öffentlichen noch im privaten Raum noch mit irgendjemanden treffen durfte. DANACH wurde es dann gerichtlich überprüft und im Nachhinein festgestellt, dass es im privaten Raum nicht verfassungsmäßig war und deswegen ab jetzt nie mehr gemacht werden kann. Und das wissen in Ö jetzt alle.
Hier in Schleswig-Holstein galten die Regelungen immer schon "im privaten und öffentlichen Raum.", also einheitlich. Aber da ist jedes Land anders, das ist schon problematisch. Es klang hier teilweise für mich so, dass Treffen zwischen unterschiedlichen Haushalten halt am besten komplett verboten werden sollten, notfalls mit Überprüfung durch die Polizei in Privatwohnungen.
Ein Gutes hat die Zuspitzung der Lage in Deutschland wenigstens: Hier im Thread ist wieder mehr los, so dass man mehr zum Nachlesen hat.
Auch die aktuelle Kontaktbeschränkung wie in München (maximal 5 Personen oder 2 Hausstände privat in der Wohnung), die hier für eine Inzidenz über 50 gilt, scheint gerichtlich Bestand zu haben. Die wurde hier bereits im September eingeführt und bis jetzt nicht gekippt.
Dann hätte man das doch wenigstens bundesweit einführen können, denn so gilt bei einer Inzidenz von unter 50 je nach Bundesland teilweise gar keine Beschränkung und über 50 je nach Bundesland auch weniger strenge Regelungen als zB hier. Die Gastronmie wird ja auch bundesweit geschlossen, völlig unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bzw. bisherigen Bestimmungen der Länder.
Ich hoffe ja auch, dass sich die Bevölkerung insgesamt freiwillig mehr einschränkt, so dass zusammen mit den anderen beschlossenen Maßnahmen die Neuinfektionsrate zumindest abgebremst wird. Aber wenn ich meinen sonst eigentlich sehr vernünftigen Freundeskreis aktuell so anschaue, dann bin ich gerade ziemlich desillusioniert. Und davon ist keiner ein Coronaleugner und im öffentlichen Bereich sind das absolute Musterbürger bezüglich Maskentragen, aber bei privaten Treffen scheint die Vernunft dann aufzuhören, denn das würde ja tatsächlich Einschränkung bedeuten. Da schränkt man sich nur soweit ein, wie es von den Verordnungen her unbedingt erforderlich ist und reizt diese Regelungen auch teilweise mit abenteuerlichsten Begründungen aus.
Geändert von dedeli (29-10-2020 um 11:47 Uhr)