Da verstehe ich halt irgendwie den Unterschied zu anderen Viruserkrankungen die genauso übertragen werden nicht, da gibt es dafür ja auch keine "Konzepte", wenn dieser Punkt erstmal erreicht ist, wo man sich impfen lassen kann und Medikamente da sind und alles normal erlaubt ist. Außer Impf- und Aufklärungskampagnen halt, das sind die bestehenden Konzepte, von denen sich da aber meist auch nur ein Teil der Bevölkerung überzeugen lassen.
Ich denke die Pandemie könnte aber zu besseren technischen Lösungen führen, die dauerhaft Verbesserungen bei allen dieser Art Erkrankungen bringen.
An dauerhafte Erfolge beim menschlichen Verhalten (Hände waschen macht auch in 5 Jahren im Winter noch Sinn) glaube ich weniger (im März dachte ich wirklich noch, dass die Leute jetzt vllt länger Hände waschen und keine Fremden umarmen/Hände schütteln, aber das hielt ja nicht mal bis Juni wirklich an).
Geändert von Lilith79 (19-10-2020 um 15:58 Uhr)
also wenn ich hier so lese wie leichtsinnig (um nicht dumm zu sagen)viele sich einer ansteckungsgefahr aussetzen obwohl eine vermeidung ganz einfach ist. das virus kann nur von mensch zu mensch weitergegeben werden und unterscheidet weder nach familie, freunden, bekannten, arbeitskollegen oder fremden, noch kennt es grenzen. vor allem steigt die konzentration in geschlossenen räumen ohne luftaustausch -also auch oder vor allem in der eigenen wohnung- drastisch an.
auch wenn die allermeisten die sich anstecken sich keiner schuld bewusst sind so ist eine ansteckung also nur unter nichtbeachtung der AHA regeln und des gesunden menschenverstandes möglich.
sollte es kurzfristig nicht zu einem wirksamen imstoff kommen wird langfristig nicht zu verhindern sein, dass das prinzip der selektion greifen wird und für eine verbesserung sorgt...
Zumindest was Mecklenburg-Vorpommern mit Tagestouristen gemacht hat, hat dem Bundesverfassungsgericht gar nicht gefallen.
Es gab dazu eine Verfassungsbeschwerde von einer Klägerin, die diese aber wieder zurückgezogen hat. Somit gibt es auch kein Urteil in dieser Sache.Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, ob das monatelange Einreiseverbot für Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern wegen Corona verfassungsgemäß war. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss aus dem September. Dort heißt es, „bei bloß summarischer Betrachtung“ erscheine zweifelhaft, dass das pauschale, an keinerlei konkrete Risikolagen geknüpfte Verbot mit der im Grundgesetz garantierten Freizügigkeit zwischen den Ländern vereinbar gewesen sei.
https://www.berliner-zeitung.de/news...drig-li.112061
@mk341: Ich finde leider den Link nicht mehr, wo die Kreise ihre Zahlen eingeben. Das ist doch immer das Update von dir am Abend oder? Mich würde nämlich die Entwicklung in meiner Stadt interessieren..
Als ich die von dir zitierte Regelung in der Süddeutschen Zeitung von ein paar Tage gelesen habe, hats mir fast die Schuhe ausgezogen. Da heißt es immer, größere Veranstaltungen, aber nur mit ausgefeilten Coronaschutzkonzepten, und dann steht in der Süddeutschen zu lesen (Ich zitiere es nochmal, denn es ist in dem heute aktualisierten SZ-Artikel immer so zu lesen):
https://www.sueddeutsche.de/bayern/c...fung-1.4878824In Wirtschaften darf man auch in größerer Runde einen Geburtstag, eine Hochzeit oder den Schulabschluss feiern. Auch Vereine oder Parteien dürfen sich treffen. Für solche Treffen und Feiern gilt als zulässige Teilnehmer-Höchstzahl: 100 Personen in Innenräumen und 200 im Freien. Dies gilt auch, wenn die Feier nicht in einem gastronomischen Betrieb über die Bühne geht. Findet sie in einer Wirtschaft in einem eigenen Raum für eine geschlossene Gesellschaft statt, so gilt als Sonderregel: Die Gäste dürfen ohne Mindestabstand tanzen und Spiele veranstalten, sie dürfen die Maske ablegen, selbst wenn sie zwischen den Tischen wechseln. Den Mindestabstand einzuhalten, wird zwar von der Staatsregierung empfohlen, hier aber nicht vorgeschrieben.
Ich denke immer noch, dass diese von der SZ geschriebene Sonderregel doch nicht wahr sein kann
Und ich suche seit einer Stunde nach einer Bestätigung dafür in den offiziellen Corona-Vorschriften für Bayern, bisher ohne Erfolg. An sich würde es mich wundern, wenn die Süddeutsche Zeitung Falschinformationen schreibt, aber das klingt so absurd (also das Fettmarkierte).
Vielleicht hat das ja jemand schon verifizieren können und kann die Quelle dafür hier posten?
Naja, ich denke die meisten Leute stecken sich in ihrer eigenen Wohnung bei ihren Kindern, Ehepartnern oder Eltern an, mit denen sie zusammen leben, essen oder im gleichen Bett schlafen. Meist haben ja alle Familienmitgliedern Kontakte bei der Arbeit oder in der Schule.
Dass Abstand und Maske jede Infektion vermeidet halte ich auch für unwahrscheinlich. Die Maske lässt ja Aerosole eh durch und wenn man ohne Abstand und mit Maske in einem Innenraum sitzt oder mit Maske und ohne Abstand am Fließband beim PKW-Konzern oder im Schlachtbetrieb steht, dann ist die Ansteckungsgefahr eben mit Sicherheit nicht 0%.
Dass Masken "was bringen" dürfte bewiesen sein, aber sie lassen eben trotzdem Aerosole durch und wohl teils auch feine Tröpfchen:
https://www.srf.ch/news/panorama/lab...rn-ungenuegend
https://www.srf.ch/news/schweiz/viel...ltern-schlecht
Sie helfen also vermutlich eher "gegen das Grobe" was so aus Mund und Nase spritzt.
Mein Vater hatte bei der Arbeit schon unzählige grüne Risikobegegnungen in der Corona App, sein Rekord ist inzwischen 7 in einer Woche (großer Konzern). Immer aus der Arbeit, weil sonst ist er halt nirgends aktuell.
Ich gehe stark davon, dass die ganzen Risikobegegnungen von meinem Vater nicht aus seinem Büroalltag kommen, sondern von wenn er durch die Produktionshallen läuft.
Die Zahlen auf Kreisebene gibt es hier bei Risklayer: https://docs.google.com/spreadsheets...gid=1713404697
Hier, offizielle Seiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflegem, gültige Regeln in Bayern für Regionen, die unter der Inzidenz von 35 liegen, unter Punkt Veranstaltungen:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/Veranstaltungen
Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen mit bis zu 100 Gästen in geschlossenen Räumen und 200 Gästen im Freien sind möglich.
Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Wenn die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb stattfindet, gilt § 13 7. BayIfSMV. Finden private Feiern als geschlossene Gesellschaft in einem Raum ohne weitere Gäste statt, so kann in dem Nebenraum oder abgeschlossenen Bereich für die Gäste der privaten Feier von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Maskenpflicht abgesehen werden.
Geändert von dedeli (19-10-2020 um 16:43 Uhr)
Man sieht dann immer mal, WIE schnell es gehen kann, wir hatten in ganz Ostholstein hier immer so zwischen 0-4 Fälle täglich.
Und jetzt, erst waren es nur 3 Fälle in dem Hotel:
35 bestätigte Corona-Fälle in Timmendorfer Strand - Insgesamt 39 neue, positive Corona-Infektionen im Kreis Ostholstein
Am Samstag musste das "Grand Hotel Seeschlösschen" in Timmendorfer Strand wegen positiver Covid-19-Fälle unter den Mitarbeitern vorübergehend schließen.
Inzwischen wurde bei 35 Mitarbeitern des Hotels ein positiver Nachweis des Coronavirus bestätigt .
http://www.tini24.de/index.php?site=news&news_ID=4926
Ja, wie gesagt, viele Menschen müssen z.B. arbeiten.
Auch ein Tönnies Mitarbeiter kann z.B. Familie und Kinder haben.
Oder jemand der in einer vom Arbeitsamt verordneten Schulungsmaßnahme sitzt, wo alle ohne Abstand drinnen sitzen kann auch familie und Kinder haben.
ich find das ja schon etwas witzig, dass hier natürlich Konsens ist, dass Risikogruppen geschützt werden müssen, weil die sich nicht selbst schützen können.
Trotzdem wird quasi z.B. von homunkulus impliziert, dass jeder der sich infiziert , sich nur nicht vorsichtig genug verhalten hat und zu blöd war die AHA Regeln anzuwenden, die ein perfektes Wunderwerk sind, die jede Ansteckung verhindern, was ja irgendwie impliziert, dass sich die Leute gefälligst selbst zu schützen haben, sonst sind sie offenbar zu blöd für die einfachsten Grundregeln
Ich zitiere mein Posting, weil ich inzwischen die aktuell und auch schon länger geltende Vorschrift der bayer. Staatsregierung gefunden habe:
https://www.gesetze-bayern.de/Conten...t/BayIfSMV_7-5
Darin steht zwar, dass (laut Absatz 2) .... oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage sowie Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind, Tanzen erlaubt ist (das steht in § 13 (Abs. 4) Ziffer 4:
4. In geschlossenen Räumen ist Tanzen nicht zulässig, soweit es sich nicht um nach dieser Verordnung zulässige Veranstaltungen handelt."
Aber dass die Teilnehmer einer solchen geschlossenen Veranstaltung innerhalb der Gastwirtschaft bzw. des Nebensaales, wo die Feier stattfindet, von der Maskenpflicht befreit sind, wenn sie nicht am Tisch sitzen, darüber finde ich nichts.
Ich mache mir jetzt echt mal die Mühe und frage bei der SZ nach, wie drauf kommen.