Bei diesem Fall, Vergewaltigung im Schlaf, hat mich das Urteil (Bewährung) sehr überrascht.
Abgesehen davon, dass ich finde, dass eine Vergewaltigung niemals ohne Haftstrafe bleiben sollte, die Begründung ist mMn abstrus.
Und das obwohl die Richterin sehr richtig feststellte, dass das Opfer für den Rest ihres Lebens mit den Folgen dieser Tat fertig werden muss.Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.
Ich finde das unmöglich und hoffe, dass Berufung eingelegt wird. Das kann doch auch nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, im Zweifelsfall einem Vergewaltiger vertrauen zu müssen.