Mit einer Bekannten grübeln wir gerade über der Regelung für Kontaktpersonen.
In der Verordnung vom Bundesgesundheitsministerium steht zu "Schutzimpfungen mit hoher Priorität" (also Prio 2, oder?) in § 3, Absatz 3:
"3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und
nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,"
Und §2 Absatz 1 Nummer 1 sind die über 80jährigen - dort steht nichts von Pflegebedürftigkeit, da geht es nur ums Lebensalter.
Schau ich hier beim Bundesland und dort auf das Download-Formular (das man braucht, um sich zur Impfung melden zu können, siehe
https://www.lagus.mv-regierung.de/Ge...rona-Pandemie/), dann ist dort nur die Rede von Pflegebedürftigen, die zuhause leben.
Heißt das, die Bezugsperson der Kontaktperson
muß nicht nur alt, sondern auch pflegebedürftig (sprich mit Pflegegrad bzw. mit einer/mehrerer der in § 2 Abs. 2 aufgeführten Erkrankungen) sein?
Die Mutter der Bekannten ist hochbetagt und braucht immer wieder Hilfe im Alltag - aber sie ist nicht krank/pflegebedürftig. Die beiden leben nicht im selben Haushalt; sollte etwas passieren, wäre meine Bekannte diejenige welche als Feuerwehr einspringen muß (war auch immer schon mal der Fall, z. B. nach einem Sturz der alten Dame/prä-C-Zeitalter).
Wie steht es hier mit dem Status "Kontaktperson"?