Gerade der Punkt wird in jedem Bundesland offenbar wirklich ganz verschieden gehandhabt. So ganz verstehe ich nicht, warum man es den berechtigten Gruppen z.T. derart schwer macht.
Hier in Sachsen läuft es erstmal recht einfach: im Online-Impfportal gibt es seit ein paar Tagen die aktivierbare Option "Personen mit hoher Priorität gemäß §3 CoronaImpfV, die jünger als 65 Jahre sind". Darüber kann man sich auf Treu und Glauben registrieren lassen und einen Termin bekommen. Und es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung vor Ort nur vollzogen wird, wenn man die Berechtigung belegen kann durch mitgeführte: a) ärztliche Bescheinigung oder b) Bescheinigung der Person (Schwangere, Alte), deren enge Kontaktperson man ist oder c) Arbeitgeberbescheinigung.
Ich werde ja merken, obs mit der Impfung klappt, aber die Terminvereinbarung war erstmal kein Problem, zumindest mit der Option "keinerlei zeitliche Einschränkung"