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Der Vorwurf der Anwälte des verstorbenen britischen Autors Adrian Jacobs, Rowling habe für einen „Harry-Potter“-Band von einem seiner Bücher abgeschrieben, sei nicht zutreffend, erklärte Richterin Shira Sheindlin.
„Eine Lektüre der Werke zeigt unmissverständlich, dass sie sich sowohl vom Inhalt als auch vom Stil her eindeutig voneinander unterscheiden“, hieß es in der Begründung. Die Bücher würden bei den Lesern vollkommen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen und könnten nicht ernsthaft miteinander verglichen werden, erklärte die Richterin.
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